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neue Corona-Verordnung: schrittweise Öffnung der Sportvereine

Angesichts der sinkenden Inzidenzen in vielen Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg wurden weitere Lockerungen und Erleichterung beschlossen. Dazu zählt unter anderem auch die schrittweise Öffnung der Sportvereine, die weiterhin abhängig von der Infektionslage im jeweiligen Stadt- oder Landkreis ist. Die neuen Regelungen gelten ab dem 7. Juni.

Welche Möglichkeiten gibt es nun für die Vereine?

Wir haben die aktuellen Maßgaben und Öffnungsschritte übersichtlich zusammengefasst.

Je nach Inzidenzlage können unsere Turn- und Sportvereine nun im 1. Und 2. Öffnungsschritt verschiedene Varianten von kontaktarmen Freizeit- und Amateursport anbieten. Im 3. Öffnungsschritt ist dann auch nicht-kontaktarmer Sport erlaubt. Wie die Regelungen im Detail aussehen und viele weitere Informationen sowie Hilfestellungen gibt es wie gewohnt auf unseren Corona-Sonderseiten für Turn- und Sportvereine.

Die Seite wird zudem regelmäßig aktualisiert und mit weiteren hilfreichen Informationen ergänzt.

 

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