Corona-Spezial

Die Corona-Verordnung Sport wurde am 3. April 2022 aufgehoben. Die Beschränkungen für den Sport gelten nun nicht mehr.

Für den Sportbetrieb wird generell empfohlen:

  • die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen,
  • eine ausreichende Hygiene,
  • das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen
  • das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen

Stand: 05.04.2022


VERORDNUNGEN


HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Es ist nach wie vor möglich, dass Vereine zum Schutz ihrer Übungsleiter und Teilnehmer strengere Regeln verlangen können, wie es die aktuelle Verordnung vorgibt.

Die Corona-Verordnung Sport wurde am 3. April 2022 aufgehoben.

Das Kultusministerium hat, zur Bekämpfung der sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage, weiterhin eine Verordnungsermächtigung für den Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, Fitnessstudios und Yogastudios und für die Durchführung sportlicher Wettkämpfe sowie für den Betrieb von Tanz- und Ballettschulen und ähnlichen Einrichtungen (§6 Abs. 6 Corona-Landesverordnung).

Wir empfehlen weiterhin die Information der Gruppe über die Infektion und ggf. eine freiwillige Isolation. Es wird aber nach wie vor an die Vernunft jedes Einzelnen appelliert.

Rechtliches und Finanzielles

Wichtige Informationen zum Vereinsrecht in Corona-Zeiten und Tipps für finanzielle Unterstützung von Vereinen findet ihr hier.

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