Die Stufenregelung in Baden-Württemberg wurde aktualisiert und in Zuge dessen wurde die Alarmstufe II gestrichen. Die Grenzwerte der jeweiligen Stufen wurde ebenfalls angepasst.
Ab dem 23.02. befinden wir uns wieder in der Warnstufe
Für den Sportbetrieb in Sportstätten und Sportanlagen bedeutet das weitere Lockerungen. Konkret bedeutet das, dass der Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen und im Freien unter Beachtung der 3G-Regel stattfinden darf.
Für Vereins- und Sportveranstaltungen gilt in der Warnstufe ebenso die 3G-Regel sowie eine Maskenpflicht (FFP2-Maske) in geschlossenen Räumen, sowie im Freien, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Alle Regelung für den Sport im Überblick
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Auf unseren Corona-Seiten haben wir alle aktuellen Regelungen und Maßnahmen übersichtlich zusammengefasst. Die Seiten werden regelmäßig aktualisiert.