Als Grundlage für die Umsetzung in den Sportvereinen wird die 8. Landesverordnung zu Corona des Landes Baden-Württemberg gelten. Diese wird voraussichtlich am Sonntag, 10. Mai 2020, hier zum Download zur Verfügung stehen.
„Wir begrüßen den Schritt zu einer weiteren Lockerung im Sinne unserer rund 1800 Turn- und Sportvereine ausdrücklich. Gerade nach den Wochen sozialen Stillstands sind unsere Vereine und ihre Angebote in der Gemeinschaft – immer unter den zurzeit üblichen Schutzmaßnahmen - eine Wohltat für Körper und Geist“, sagt Matthias Ranke, Geschäftsführer des Schwäbischen Turnerbunds. Er führt weiter aus: „Oberstes Gebot bleibt natürlich, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus möglichst zu verhindern beziehungsweise zu verlangsamen.
„Wir wollen uns zu diesem Zeitpunkt nicht an Spekulationen zu möglichen Umsetzungsszenarien des Trainingsbetriebs beteiligen“, sagt Ranke. Wir haben verschiedene Modelle durchdacht. Sobald die 8. Landesverordnung von der Landesregierung offiziell veröffentlicht wird, werden die Experten des Schwäbischen Turnerbunds die passenden Lösungen an unsere Turn- und Sportvereine mit ihren mehr als 700 000 Mitgliedern kommunizieren und auf allen Plattformen zeitnah veröffentlichen.
Dabei wichtig sein dürfte auch der Blick auf die kommunalen Besonderheiten. „Denn viele unserer Turn- und Sportvereine verfügen über keine eigenen Sportstätten. Wir hoffen daher schon jetzt auf eine schnelle und unbürokratische Entscheidung vor Ort“, so Ranke.