Ehrenamtliches Engagement: Fakten

Im folgenden Artikel geben wir Euch Antworten auf grundlegende Fragen zum Thema Ehrenamt.

Förderung ehrenamtlichen Engagements bedeutet:

  • bereits engagierte Menschen in ihrer Tätigkeit zu unterstützen und zu lenken,
  • von zu vielen Aufgaben zu entlasten,
  • Menschen entsprechend ihrer Interessen und Kompetenzen einzusetzen
  • mehr Menschen zu gewinnen, die den Verein/Turngau durch ihr Engagement unterstützen.

Wann spricht man vom Ehrenamt?

Als Ehrenamt wird jede Art von freiwilliger und unentgeltlicher Arbeit – ob gewählt oder nicht gewählt – bezeichnet.
Das Ehrenamt ist in der Regel längerfristig angelegt und bei Wahlämtern mit einer festen Amtsdauer verbunden.
Außerdem gibt es das zeitgemäße Ehrenamt, das für bestimmte Projekte auf Inhalt und Ziel festgelegt ist.

Sind ÜbungsleiterInnen ehrenamtlich tätig?

Die Leistung eines Übungsleiters bzw. einer Übungsleiterin wird meist durch eine Bezahlung honoriert. Daher kann hier nicht von einer ehrenamtlichen Tätigkeit gesprochen werden.
Aber:
Viele ÜbungsleiterInnen bekommen kein oder sehr wenig Honorar für ihre Tätigkeit im Verein. Daher schließt unser Verständnis von ehrenamtlicher Tätigkeit diesen Personenkreis mit ein.

Absicherung im Ehrenamt:

Ehrenamtliche sind im Rahmen ihrer Tätigkeit generell per Gesetz haftpflichtversichert. In Baden-Württemberg besteht bei einer Mitgliedschaft im Sportverein über den Sportversicherungsvertrag auch eine Unfallversicherung.

Pauschalen:

Übungsleiterpauschale:
ÜbungsleiterInnen und ÜbungsleiterhelferInnen können eine steuerfreie Übungsleiterpauschale von derzeit 2.400,-- € pro Jahr für ihre Tätigkeit beziehen.

Ehrenamtspauschale:
Der Verein kann an seine ehrenamtlich tätigen MitarbeiterInnen eine steuerfreie Ehrenamtspauschale von bis zu 720,-- € pro Jahr ausbezahlen.

Auslagenersatz:

Da ehrenamtliche Arbeit unentgeltlich verrichtet wird, ist es wichtig, dass der ehrenamtlich Mitarbeitende neben seiner Arbeitsleistung nicht noch eigenes Geld zuschießen muss.
Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass:

  • der Verein für Auslagen unverzüglich und automatisch aufkommt,
  • der pauschale Auslagenersatz von bis zu 720,-- € pro Jahr ausbezahlt wird,
  • bei Nicht-Inanspruchnahme des pauschalen Auslagenersatzes oder Übungsleiterpauschalen Spendenbescheinigungen ausgestellt werden,
  • angemessene Fahrtkostenpauschalen ausbezahlt werden.


Quelle:
Katja Stamer: Ehrenamt-Management, Impulse und praktische Hilfestellungen zur Förderung des Ehrenamts in Sportvereinen. Cuvillier Verlag Göttingen, 2014