Akkreditierungsrichtlinien für Medienvertreter bei der WM-Qualifikation in Stuttgart

  1. Für die WM-Qualifikation 2026 in Stuttgart werden ausschließlich professionelle Journalisten, Redakteure und Fotografen als akkreditierte Medienvertreter zugelassen. Der Nachweis der journalistischen Tätigkeit erfolgt durch Vorlage eines gültigen Presseausweises einer anerkannten Organisation (VDS, DJV, DJU in Verdi, BDZV, VDZ, AIPS), der dem Veranstalter vor Erteilung der Akkreditierung in Kopie vorgelegt werden muss. 
  2. Freie Journalisten und Freelancer müssen zusätzlich zum Presseausweis eine schriftliche Bestätigung einer beauftragenden Redaktion vorlegen.  
  3. Die erteilte Medien-Akkreditierung berechtigt ausschließlich zur redaktionellen Berichterstattung über die Veranstaltung. Eine private, kommerzielle oder werbliche Nutzung des erstellten Materials ist nicht gestattet. 
  4. Akkreditierte Medienvertreter sind verpflichtet, ihre Tätigkeiten ausschließlich innerhalb der ausgewiesenen Foto-, TV- und Interviewzonen auszuüben. 
  5. Die Vorlage der unter Punkt 1 und 2 genannten Unterlagen ist nicht gleichbedeutend mit einer automatischen Erteilung einer Medienakkreditierung.  
  6. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten in den Veranstaltungsstätten der WM-Qualifikation ist nur eine limitierte Anzahl an Medienvertretern zugelassen. Die Akkreditierungen werden nach eingehender Prüfung und Priorisierung der Anfragen vergeben. 
  7. Bei Verstößen gegen die Medienrichtlinien behält sich der Veranstalter das Recht vor, bereits erteilte Akkreditierungen zu widerrufen oder zukünftige Akkreditierungsanträge abzulehnen. 
  8. Die akkreditierten Medienvertreter sind verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte der teilnehmenden Sportler und Zuschauer in ihrer Berichterstattung zu respektieren. 

Akkreditierungen müssen bis spätestens 28. September 2026 beantragt werden. 

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der WM-Qualifikation in Stuttgart. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Akkreditierungsformular