STB Turnschule: Voraussetzungen

Vereine, die folgende Grundvoraussetzungen erfüllen, können das Qualitätssiegel STB Turnschule im Trampolinturnen beantragen:

Voraussetzungen für das Prädikat STB Turnschule

  • Ausgebildeter Trainer im Trampolinturnen (Trainer C oder vergleichbare Ausbildung)
  • Schutzbeauftragter Kindeswohl/Schutzkonzept (kann mit Unterstützung des Verbands implementiert werden
  • Trainingsumfang von mindestens 6 Stunden pro Woche (auch zusätzlich Athletik zählt)
  • Abschlussbericht und Ausblick auf das nächste Jahr
  • 50% der Turnschulmitglieder starten bei STB-Wettkämpfen
  • Teilnahme an jährlicher Turnschulfortbildung
  • Ausgebildeter Kampfrichter mit C-Lizenz 
  • Mindestens 10 aktive Turnerinnen oder Turner in der Turnschule

Um die Turnschulen in ihrem Leistungsbereich individuell unterstützen zu können, ist das Prädikat in zwei Turnschulkategorien gestaffelt. Damit stellt der Verband sicher, dass er den individuellen Bedürfnissen der verschiedenen Vereine gerecht wird und die Turnschulen gezielt bei der Schärfung ihrer Nachwuchsprofile unterstützt. Kriterien wie der Trainingsumfang der Turnschulgruppen, Qualifizierung der Trainer und Kampfrichter und Teilnahme an Wettkämpfen entscheiden über die Klassifizierung der Turnschule. Der Turnschulbeitrag an den STB beläuft sich auf 50 Euro pro Jahr.