Der Schwäbische Turntag
Oberstes und damit wichtigstes Organ des STB ist der als Delegiertenversammlung alle zwei Jahre stattfindende Schwäbische Turntag.
Ihm gehören stimmberechtigt an:
- die Mitglieder des Hauptausschusses
- die jeweils ein Vorstands-/Präsidiumsmitglied der Turngaue für Freizeit-, Fitness- und Gesundheitssport,
- die jeweils ein Vorstands-/Präsidiumsmitglied der Turngaue für Sportarten,
- die jeweils ein Vorstands-/Präsidiumsmitglied der Turngaue für Personalentwicklung und Gleichstellung,
- die Ehrenmitglieder
- 200 Delegierte der Turngaue
- 30 vom Schwäbischen Jugendturntag gewählte Delegierte der STB-Jugend
Zu den Aufgaben des Schwäbischen Turntages gehört die Wahl der Präsidiumsmitglieder, der Mitglieder der Bereichsvorstände, der Vorsitzenden der Fachgebietsausschüsse sowie die Entscheidung über Änderungen der STB-Satzung. Der Schwäbische Turntag ernennt außerdem Ehrenmitglieder und entscheidet unter anderem auch über die Höhe von Beiträgen und Umlagen.
Weitere Informationen zum Schwäbischen Turntag finden sich in der STB-Satzung unter § 8.