Der Schwäbische Turntag
Oberstes und damit wichtigstes Organ des STB ist der als Delegiertenversammlung alle zwei Jahre stattfindende Schwäbische Turntag.
Ihm gehören stimmberechtigt an:
- die Mitglieder des Hauptausschusses
- die jeweils ein Vorstands-/Präsidiumsmitglied der Turngaue für Freizeit-, Fitness- und Gesundheitssport,
- die jeweils ein Vorstands-/Präsidiumsmitglied der Turngaue für Sportarten,
- die jeweils ein Vorstands-/Präsidiumsmitglied der Turngaue für Personalentwicklung und Gleichstellung,
- die Ehrenmitglieder
- 200 Delegierte der Turngaue
- 30 vom Schwäbischen Jugendturntag gewählte Delegierte der STB-Jugend
Zu den Aufgaben des Schwäbischen Turntages gehören die Wahlen der Präsidiumsmitglieder und der Mitglieder der Bereichsvorstände sowie die Ernennung von Ehrenmitgliedern. Der Schwäbische Turntag entscheidet über Änderungen der STB-Satzung, legt Beiträge und Umlagen fest und nimmt den Bericht des Präsidiums entgegen, berät und entlastet.
Weitere Informationen zum Schwäbischen Turntag finden sich in der STB-Satzung unter § 8.