Hauptausschuss

Der Hauptausschuss ist das zweithöchste Organ des STB.

Ihm gehören stimmberechtigt an:

  • das Präsidium,
  • die Vorsitzenden / Präsidenten der Turngaue
  • die Mitglieder der Bereichsvorstände,
  • der Vorstand der STB-Jugend,
  • die Vorsitzenden der Fachgebietsausschüsse,
  • ein Vertreter des Fachgebietsausschuss Gardetanzsport,
  • der Vorsitzende des STB-Sozialwerkes e.V.,
  • der Vorsitzende des STB-Bildungswerkes e.V.

Der Hauptausschuss tagt in der Regel zweimal jährlich. Seine wesentlichen Aufgaben sind die Verabschiedung des Haushaltsplanes, die  Genehmigung des Rechnungsabschlusses, die Entlastung des Präsidiums und die Nachwahl ausgeschiedener Präsidiumsmitglieder.

Weitere Informationen zum Hauptausschuss finden sich in der STB-Satzung unter § 9.