Gremien der STB-Jugend
Die Eigenständigkeit der Jugend ist in § 6 der STB-Satzung geregelt. Die STB-Jugend führt und verwaltet sich selbst. Sie entscheidet eigenständig darüber, wie sie die Mittel verwendet, die ihr über den STB-Haushaltsplan zufließen. Formale Grundlage der STB-Jugend ist ihre Jugendordnung.
Der Schwäbische Jugendturntag ist das oberste beschließende Organ der STB-Jugend. Voraussichtlich findet der nächste Schwäbische Jugendturntag im Frühjahr 2021 statt.