Gremien der STB-Jugend

Die Eigenständigkeit der Jugend ist in § 6 der STB-Satzung geregelt. Die STB-Jugend führt und verwaltet sich selbst. Sie entscheidet eigenständig darüber, wie sie die Mittel verwendet, die ihr über den STB-Haushaltsplan zufließen. Formale Grundlage der STB-Jugend ist ihre Jugendordnung.
Der Schwäbische Jugendturntag ist das oberste beschließende Organ der STB-Jugend. Voraussichtlich findet der nächste Schwäbische Jugendturntag im Frühjahr 2028 statt.

STB-Jugendvorstand

Alle Infos über Mitglieder und Aufgaben des Jugendvorstandes



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