Informationen zur Lizenzverlängerung
Gültigkeit und Lizenzverlängerung
- C-Lizenz: maximal 4 Jahre
- B-Lizenz: maximal 3 Jahre
Beachte die Regelungen zum Einreichen der Fortbildungen beim STB (siehe unten: Organisatorischer Ablauf).
- C-Lizenz: 4 Jahre
- B-Lizenz: 3 Jahre
Organisatorischer Ablauf
- C-Lizenz: Fortbildungsnachweise im Gesamtumfang von 20 Lerneinheiten (LE),
davon mindestens 10 fachspezifische Lerneinheiten - B-Lizenz: 15 fachspezifische Lerneinheiten
Fortbildungen privater und kommerzieller Anbieter sowie Studieninhalte können grundsätzlich nicht für die Lizenzverlängerung anerkannt werden.
Unsere Tipps:
- Beachte die Anzahl der Lerneinheiten in den Ausschreibungen der verschiedenen Fortbildungen und Veranstaltungen!
- Die letzte anrechenbare Fortbildung (bei B-Lizenzen: die letzte Präventionsfortbildung) muss innerhalb der letzten 12 Monate der Gültigkeit besucht werden. Wenn die letzte Fortbildung vor diesem Zeitraum besucht wurde, wird die Lizenz ab dem Jahresende der zuletzt besuchten Fortbildung verlängert.
Seit Oktober 2020 wurde die Auswahl der Fortbildungen, die als fachspezifisch anerkannt werden, erweitert:
- C-Lizenzen aus der Marke Kinderturnen haben folgende Fortbildungen zur Auswahl:
2100, 2200, 2300 - C-Lizenzen aus der Marke Gymwelt haben folgende Fortbildungen zur Auswahl:
1100, 1200, 1300, 1700
- Für Natursport Winter zählen ausschließlich Fortbildungen mit 1420 als fachspezifisch
- Für die B-Lizenz Vorführungen/Choreografie werden 15 fachspezifische LE mit 1700 benötigt
- Fortbildungen mit 9000 gelten immer als fachfremde LE
Per E-Mail an den STB
Ansprechpartnerin:
Babette Haasis-Holzberger
E-Mail: lizenzen@stb.de
Tel.: 0711 / 49092 -211
Per E-Mail einzureichen sind eingescannt oder leserlich abfotografiert:
- Übungsleiterausweis (sofern noch vorhanden), ansonsten Lizenzbezeichnung und -nummer
- Teilnahmebescheinigungen
- Änderungen der Anschrift oder Kontaktdaten, sofern notwendig
Per Post eingehende Unterlagen werden seit 2021 nicht mehr zurückgeschickt!
Der richtige Zeitpunkt für den Verlängerungsantrag:
- Erst im selben Quartal wie das Gültigkeitsende sind die zur Lizenzverlängerung benötigten Nachweise einzureichen, um keinen Gültigkeitszeitraum zu verschenken. Bei verspäteter Einreichung wird die Lizenz rückwirkend ab Gültigkeitsende verlängert.
- Bei einer früheren Beantragung wird zum Quartalsende des Einreichungsdatums verlängert.
- Die letzte anrechenbare Fortbildung (bei B-Lizenzen: die letzte Präventionsfortbildung) muss innerhalb der letzten 12 Monate der Gültigkeit besucht werden. Wenn die letzte Fortbildung vor diesem Zeitraum besucht wurde, wird die Lizenz ab dem Jahresende der zuletzt besuchten Fortbildung verlängert.
Vor dem Absenden überprüfen:
- Lizenzen mit dem Titel „Allgemeiner Breitensport" sind direkt beim WLSB, uel-zuschuesse@wlsb.de, einzureichen.
- Sogenannte „Lehrerlizenzen“ (z. B. Nr. = 0777/L), sind ebenfalls direkt beim WLSB einzureichen.
BEISPIEL 1: zu früher Verlängerungsantrag
• Lizenz ist gültig bis zum 31.12.2021
• Fortbildung wird im Februar 2021 besucht
• Lizenzverlängerung wird im April 2021 beantragt
• Lizenz wird nur bis zum 30.06.2025 verlängert bzw. bis zum 30.06.2024 bei der ÜL B-Lizenz
Prävention
BEISPIEL 2: zuletzt besuchte Fortbildung vor dem letzten Jahr der Gültigkeit
• Lizenz ist gültig bis zum 31.12.2021
• Besuch von zwei Fortbildungen zur Lizenzverlängerung am 10.04.2019 und 24.09.2020 mit
jeweils 10 LE
• Verlängerungsantrag im Oktober 2021
• Verlängerung nur bis 31.12.2024 bzw. 31.12.2023 ÜL B-Lizenz Prävention ausgehend vom
31.12.2020
BEISPIEL 3: Verlängerung nach Ablauf der Lizenz
• Lizenz ist bereits zum 31.12.2019 abgelaufen
• Lehrgang zur Lizenzverlängerung wird vom 10.-12.04.2021 besucht
• Lizenz wird rückwirkend vom letzten Gültigkeitsdatum verlängert bis zum 31.12.2023 bzw.
31.12.2022 bei der ÜL B-Lizenz Prävention
Besonderheiten
- Bei Verlängerung der B-Lizenz wird auch die C-Lizenz der jeweiligen Marke automatisch verlängert.
- Kampfrichterfortbildungen können mit max. 10 LE für die Verlängerung der Trainer C-Lizenz angerechnet werden, sofern sie im selben Fachgebiet wie die Trainerlizenz liegt (z.B. Gerätturnen, Rhönrad, RSG/Gym).
- Kampfrichter C-Lizenz-Ausbildungen werden im jeweilig passenden Fachgebiet einmalig komplett zur Verlängerung der Trainer C-Lizenz anerkannt.
- Studieninhalte sowie Aus-/Fortbildungen privater oder kommerzieller Anbieter werden nicht zur Ausstellung/Verlängerung einer C- oder B-Lizenz anerkannt.
- Erste-Hilfe-Kurse werden nicht zur Lizenzverlängerung anerkannt.
- Die Anrechnung der Teilnahme an STB-Bildungsveranstaltungen (bspw. Stuttgarter Sportkongress / Aerobic Convention / STB-Fachtagungen) zur Lizenzverlängerung, wird in den Ausschreibungen geregelt.
- Fortbildungen von Sportkreisen werden jeweils mit max. 5 LE für die Verlängerung von C-Lizenzen anerkannt. Maximal können zwei Fortbildungen von Sportkreisen zur Verlängerung eingereicht werden.
- Die Teilnahme an Maßnahmen aus dem Bereich Wissen für Führung kann für die Verlängerung aller C-Lizenzen mit max. 10 LE als fachfremd angerechnet werden.
- Erfolgen die Fortbildungen im Umfang von 20 bzw. 15 LE noch im 3. Jahr bei B-Lizenzen bzw. 4. Jahr bei C-Lizenzen nach dem Lizenzablauf, wird die Verlängerung vom Zeitpunkt des regulären Ablaufs gerechnet.
BEISPIEL:
• Lizenz ist bereits zum 31.12.2020 abgelaufen
• Lehrgang zur Lizenzverlängerung wird vom 10.-12.06.2022 besucht
• Lizenz wird rückwirkend vom letzten Gültigkeitsdatum verlängert bis zum 31.12.2024 bzw.
31.12.2023 bei der ÜL B-Lizenz Prävention
- Danach kann die Lizenz bis zum 6. bzw. 8. Jahr nach dem Lizenzablauf mit Nachweis der doppelten Anzahl von Lerneinheiten verlängert werden. Bei C-Lizenzen werden dann 40 LE benötigt (davon 20 LE fachspezifisch) und bei B-Lizenzen 30 fachspezische LE. Die Lizenzverlängerung erfolgt auch hier ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Lizenz entsprechend um 6 bzw. 8 Jahre.
- Ist die C-Lizenz 8-10 Jahre abgelaufen, so ist die 3. und 4. Ausbildungsstufe zu wiederholen. (Fall wird vom STB geprüft)
- Ist die C-Lizenz über 10 Jahre abgelaufen, so ist die gesamte Ausbildung zu wiederholen. (Fall wird vom STB geprüft)
Lizenzverlängerung in Corona-Zeiten
Als Alternative zu unseren Präsenz-Veranstaltungen bieten wir Online-Seminare und Online-Veranstaltungen an.
- Anerkennung von Online-Angeboten, die 2020 bis 2022 besucht wurden:
C-Lizenz: max. 10 LE
B-Lizenz: max. 7 LE - Anerkennung von Online-Angeboten, die ab 2023 besucht werden:
C-Lizenz: max. 5 LE
B-Lizenz: max. 3 LE - Anerkennung von passenden Online-Angeboten:
DTB-Zertifikate: max. 4 LE zur Zertifikatsverlängerung um 2 Jahre
Dies gilt unabhängig vom Einreichungsdatum des Verlängerungsantrages.
Die restlichen notwendigen LE müssen weiterhin in Präsenzform besucht werden.
Alle Infos und Termine unserer Online-Angebote findet man hier:
Lizenzen können rückwirkend auch nach dem Gültigkeitsende verlängert werden. Dies ist möglich, sobald alle notwendigen LE zur Verlängerung besucht und per E-Mail an lizenzen@stb.de eingereicht werden. Eine vorübergehende Verlängerung ohne den Besuch der notwendigen LE wird nicht vorgenommen.
Bis zur nächsten Verlängerung bleibt das alte Gültigkeitsdatum bestehen. Die Lizenz erlischt also nicht komplett. Sie muss lediglich mit Fortbildungsmaßnahmen wieder aufgefrischt werden. Weitere Infos zur Verlängerung abgelaufener Lizenzen siehe unten "Besonderheiten".
Alle Infos zur aktuellen Corona-Situation findet man hier.
DTB-Akademie Zertifikate
Ausgewählte Zertifikate haben eine Gültigkeit von 2 Jahren und müssen durch den Besuch von mind. 8 Lerneinheiten bei Fort- oder Weiterbildungen der DTB-Akademie verlängert werden.
Seit 2020 werden alle Maßnahmen der DTB-Akademie (Kennziffer xx-20-xxxx-x-xxxx/xx innerhalb der Kursnummer) für die Verlängerung von allen Zertifikaten anerkannt.
Anerkennung von Online-Angeboten der DTB-Akademie:
- Für eine Zertifikatsverlängerung um 2 Jahre: max. 4 LE anerkannt. Die anderen 4 LE müssen bei einer Präsenzveranstaltung besucht werden.
Verlängerungsantrag stellen:
- Verlängert wird das Zertifikat von der Bildungseinrichtung, die das Zertifikat ausgestellt hat
- Erfolgt schriftlich im letzten Quartal der Gültigkeit per E-Mail an lizenzen@stb.de
- Einzureichen sind das alte Zertifikat sowie entsprechende Teilnahmebescheinigung(en)
Anerkennung von DTB-Akademie Maßnahmen zur Verlängerung von C- oder B-Lizenzen:
- Die Maßnahmen der DTB-Akademie werden von den Landesturnverbänden zur Verlängerung der Trainer C- sowie ÜL C-Lizenzen, bzw. bei entsprechender Kennzeichnung "mit Anerkennung B-Lizenz“ oder der Zahlenfolge "-1800-" oder "-1810-" in der Kursnummer, auch zur ÜL B-Lizenz Sport in der Prävention - allg. Gesundheitstraining anerkannt.