Mithilfe einer aktuellen Übersicht bekommen Sportvereine und -verbände Unterstützung, wie sie die Nutzung von KI kennzeichnen müssen.

KI-Inhalte kennzeichnen: Das müssen Sportvereine jetzt wissen!

Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zeigt, welche Regeln für Vereine und Verbände wichtig sind und wann ein Hinweis erforderlich ist.

Ob Social-Media-Post, Vereinsnewsletter oder Plakat für das Sommerfest: KI unterstützt mittlerweile viele Ehrenamtliche im Vereins- oder Verbandsalltag. Seit dem 2. August 2026 sind neue Transparenzpflichten aus dem EU AI Act für bestimmte KI-Anwendungen und KI-generierte Inhalte in Kraft getreten.

Das Wichtigste vorneweg. Eine generelle Kennzeichnungspflicht für alle mit KI erstellten Inhalte gibt es nicht. Für Sportvereine und -verbände bedeutet das vor allem eines: Wer KI einsetzt, sollte wissen, in welchen Fällen eine Kennzeichnung erforderlich ist. 

Wann ist eine Kennzeichnung von KI-Inhalten erforderlich?

Für Vereine und Verbände spielen vor allem drei Anwendungsfälle eine Rolle:

1. Chatbots und virtuelle Assistenten

Setzt ihr auf eurer Website einen KI-gestützten Chatbot ein, müssen Nutzer:innen erkennen können, dass sie mit einer Maschine kommunizieren. Ein kurzer Hinweis wie „Du schreibst mit einem KI-Assistenten“ zu Beginn des Chats reicht in der Regel aus.

2. Bilder, Videos, Audioinhalte: 

Werden Inhalte mithilfe von KI erzeugt oder wesentlich verändert und könnten sie für echte Aufnahmen gehalten werden, ist eine Kennzeichnung erforderlich. Das betrifft insbesondere sogenannte Deepfakes.

Bei offensichtlich künstlichen Darstellungen, etwa Illustrationen, Grafiken oder Piktogrammen, besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht. Ein freiwilliger Hinweis kann dennoch sinnvoll sein, um Transparenz und Vertrauen zu stärken.

3. Texte:

Für bestimmte KI-generierte Texte kann ebenfalls eine Transparenzpflicht gelten, insbesondere wenn diese der Information der Öffentlichkeit dienen.

Die wichtige Ausnahme „redaktionellen Kontrolle“.
Für viele Vereine und Verbände dürfte vor allem diese Regel entscheidend sein: Wird ein von KI erstellter Entwurf von einem Menschen geprüft, überarbeitet und unter der Verantwortung des Vereins/Verbands veröffentlicht, entfällt die Kennzeichnungspflicht in vielen Fällen. Das bedeutet: Nutzt ihr KI als Unterstützung beim Schreiben und prüft den Text anschließend sorgfältig vor der Veröffentlichung, ist ein zusätzlicher Hinweis häufig nicht erforderlich.

Faustregel: KI darf unterstützen. Die Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt bleibt beim Menschen.

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