Bildungszeitgesetz: bis zu fünf Tage Urlaub für STB-Maßnahmen

Im Rahmen des Bildungszeitgesetzes ist der Schwäbische Turnerbund (STB) für weitere drei Jahre als Bildungsanbieter anerkannt worden.

Als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich wurde der STB für weitere drei Jahre anerkannt. Neben dem Bildungsangebot wurde unter anderem auch die Ausbildungsqualität überprüft und entschieden, dass sie den Vorgaben des Bildungszeitgesetztes Baden-Württemberg entsprechen. Somit haben Ehrenamtliche weiterhin die Möglichkeit, sich bis zu fünf Tage im Jahr für Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote des STB freistellen zu lassen.

Markus Rieger, STB-Bereichsleiter Bildung, sagt dazu: "Es ist eine tolle Möglichkeit für alle Ehrenamtlichen. Dank des Bildungszeitgesetzes können sie sich weiterbilden, ohne dafür eigenen Urlaub zu nehmen. Das Bildungszeitgesetz unterstützt ehrenamtliche Arbeit und tut damit allen Vereinen etwas Gutes". 

Mehr Informationen zu den Aus-, Fort- und Weiterbildungen des STB gibt es hier!

 

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