Ehrenamt stärken: Steuerliche Änderungen für Vereine ab 2026

Das im vergangenen Jahr verabschiedete Steueränderungsgesetz bringt ab dem 1. Januar 2026 zahlreiche Neuerungen, die insbesondere Sportvereine und ehrenamtlich Engagierte entlasten sollen. Ziel der Reform ist es, das Ehrenamt attraktiver zu gestalten, bürokratische Hürden abzubauen und Vereinen mehr finanziellen Handlungsspielraum zu eröffnen.

So werden unter anderem die steuerfreien Pauschalen für Ehrenamtliche spürbar angehoben: Die Übungsleiterpauschale steigt um zehn Prozent von bisher 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr. Noch deutlicher fällt die Erhöhung der Ehrenamtspauschale aus, die um rund 14 Prozent von 840 auf 960 Euro jährlich wächst. Damit können Vereine ihren Ehrenamtlichen und Übungsleiter*innen künftig höhere Vergütungen auszahlen, ohne dass hierfür Steuern anfallen.

Darüber hinaus wird die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von 45.000 auf 50.000 Euro erhöht. Zudem wird das Einspeisen von Solarstrom rechtlich klar geregelt und die Vorgaben zur zeitnahen Mittelverwendung werden gelockert.

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