GEMA - Was bedeutet das für meinen Verein?
Die GEMA-Bezirksdirektion Stuttgart hat trotz großem Widerstand des organisierten Sports rückwirkend zum 1. Januar 2014 die Zusatzvereinbarung für die Musiknutzung in Kursen gekündigt. Das bedeutet für die Vereine: Neue Kosten und veränderte Bedingungen für die Abrechnung mit der GEMA. Erschwerend kommt hinzu, dass die neuen Tarife rückwirkend zum 1. Januar gelten, was bedeutet, dass man als Verein nachmelden muss.
Die GEMA begründet die Kündigung der Zusatzvereinbarung wie folgt: Sie ist der Auffassung, dass eine solche Pauschalvereinbarung zu einer Ungleichbehandlung anderer Nutzer führe, die gleiche Musiknutzungen haben, diese jedoch nach den dafür einschlägigen Tarifen lizensieren müssten. Da die GEMA zur Gleichbehandlung aller Musiknutzer verpflichtet sei, war die GEMA-Bezirksdirektion Stuttgart gehalten, die Zusatzvereinbarung über die Musiknutzung in Kursen zu kündigen.
Was bedeutet das konkret für Vereine?
Die GEMA darf seit dem 1. Januar 2014 Vergütungen für die Musiknutzung in Kursen von WLSB-Vereinen erheben, wenn an den Kursen:
Mitglieder teilnehmen, die für die Kursteilnahme eine zusätzliche Gebühr entrichten und / oder Nichtmitglieder teilnehmen.
Über den Rahmenvertrag zwischen DOSB und GEMA ist nach Buchstabe m) die Musiknutzung in Kursen im vereinsinternen Trainingsbereich dann GEMA-frei, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird. Das betrifft also die normalen Dauer-Angebote des Vereins. Nicht abgegolten sind Kurse, an denen Personen teilnehmen, die nur um den Kurs zu besuchen eine Mitgliedschaft im Verein eingegangen sind (z.B. befristete Kurzzeitmitgliedschaften bis zu 6 Monaten Dauer). Die Regelung nach Buchstabe m) findet keine Anwendung auf Sportvereine, die lediglich ein Fitnessstudio betreiben, aber keine Fachabteilung unterhalten.
Wie müssen die Kurse gemeldet werden und wann erfolgt die Abrechnung?
Die Musiknutzung in Kursen, die nicht durch Buchstabe m) des zwischen DOSB und GEMA abgeschlossenen Rahmenvertrages abgegolten ist, muss vor stattfinden der Kurse gegenüber der GEMA-Bezirksdirektion Stuttgart gemeldet werden. Zur Anmeldung von Kursen stellt die GEMA ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu bezahlen. Hierzu müssen unaufgefordert alle zur Abrechnung relevanten Daten des Kurses gemeldet werden.
Neuer Gesamtvertrag zwischen DOSB und GEMA gültig
Musiknutzungen bei Veranstaltungen in kleinen Räumen und mit geringem Eintrittsgeld kosten künftig weniger GEMA-Gebühren. Neben dem üblichen Nachlass von 20 Prozent auf die Normaltarife für Verbände und Vereine, die einer Gesamtvertragsorganisation wie dem DOSB angeschlossen sind, gewährt die GEMA künftig für sämtliche Musiknutzungen gemeinnütziger Sportvereine, die keine wirtschaftliche Ziele verfolgen und bei denen der Sport im Vordergrund steht, einen zusätzlichen Sondernachlass in Höhe von 15 Prozent.
Nachlässe für den Sport
Für Veranstaltungen in großen Hallen und mit hohen Eintrittspreisen sieht die Tarifreform teilweise deutliche Gebührenerhöhungen vor. Der DOSB hat die GEMA auf die sich hierdurch ergebenden finanziellen Belastungen für Veranstalter von Tanzsportturnieren, Turn-Wettbewerben und ähnlichen Sportveranstaltungen hingewiesen und Verhandlungen mit dem Ziel geführt, für solche Musiknutzungen Sonderregelungen zu vereinbaren. Die GEMA hat nunmehr in einem neuen Gesamtvertrag, der rückwirkend ab 1. Januar 2014 in Kraft tritt, für Veranstaltungen in Sportarten, bei denen Musik integraler Bestandteil ist, einen 50-prozentigen Nachlass auf die Vergütungssätze eingeräumt. Für die Berechnung der Vergütungssätze werden bei diesen Veranstaltungen das durchschnittliche gewichtete Eintrittsgeld sowie die für die jeweilige Veranstaltung festgelegte Maximalkapazität zugrunde gelegt.