Beim Workshop auf dem STB Campus Bartholomä haben die jungen Teilnehmenden viel über ihre eigenen Kinderrechte gelernt.

Weltkindertag: „Ich bin dankbar, Sport im Verein machen zu dürfen“

Der Schwäbische Turnerbund hat anlässlich des Weltkindertages im Rahmen des Turn-Camps auf dem STB Campus Bartholomä einen Workshop zum Thema Kinderrechte veranstaltet. Dabei durften sich die 34 Teilnehmenden über ihre Rechte informieren und feststellen, dass vieles Selbstverständliche nicht für alle Kinder und Jugendlichen gilt.

Der Weltkindertag feiert am 20. September seinen 70. Geburtstag. Und obwohl viele mit dem Begriff der Kinderrechte als solches etwas anfangen können, gibt es in diesem Zusammenhang noch viel Arbeit. Allgemein gilt: Kinderrechte gelten für alle Kinder auf der Welt, bis sie volljährig sind. In Deutschland also für Kinder von null bis 18 Jahre.

Vertraglich wurden die Kinderrechte am 20. November 1989 in einer Art Vertrag der Länder festgeschrieben, die auch als UN-Kinderrechtskonvention bekannt sind. Alle, die dem Vertrag zugestimmt haben, müssen sich an die Regeln halten. Fast alle Länder der Welt haben die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben, außer die USA.

Alle in dem Vertrag festgeschriebenen Rechte von Kindern lassen sich drei großen Zielen zuordnen: der Förderung, dem Schutz und der Beteiligung von Kindern.

Unvollständige Übersicht der zehn Kinderrechte:

  1. Recht auf Gleichheit
  2. Recht auf Gesundheit
  3. Recht auf Bildung
  4. Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  5. Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln
  6. Recht auf gewaltfreie Erziehung
  7. Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  8. Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
  9. Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein Zuhause
  10. Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Für die Teilnehmenden des Turn-Camps in Bartholomä war der rund einstündige Workshop eine interessante Erfahrung über die zehn Kinderrechte der UN. Dabei durften sich die Kinder und Jugendlichen nicht nur zuhören, sondern mussten sich auch selbst mit den Themen auseinandersetzen und sie der Gruppe präsentieren.

Habt ihr auch Interesse, bei euch im Verein auf Kinderrechte aufmerksam zu machen? Wir zeigen euch Möglichkeiten und Tipps zur Umsetzung:

  • Während Camps:
  • Im Regelunterricht:
    • Ausgearbeitete Stunde mit zehn Stationen
      • die Kinder erhalten eine Laufkarte, um jedes Kinderrecht zu absolvieren
    • Aktionswoche „Macht euch stark für die Kinderrechte“
      • Jeden Tag ein neues Angebot
      • erster Tag aktiv im Unterricht ein Kinderrecht thematisieren, am nächsten Tag gibt es ein Memory für die Kinder zum Download, am nächsten Tag eine kleine Geschichte etc.
  • Kinderrechte können auch als „Aufhänger“ genutzt werden, wenn der Verein bereits inklusiv unterwegs ist und mit einem Pressebericht kombiniert werden
  • Beispiel aus der Praxis zu einzelnen Kinderrechten:
    • Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung – Spielplatztester: Die erste Klasse der August-Bebel-Schule hatte im November 2021 einen Projekttag zu den Kinderrechten. Als Spielplatztester besuchten die Kinderspielplätze in der Umgebung und schauten, was ihnen gut gefällt und was noch verbessert werden kann. Im Anschluss malten die Kinder ihre Traumspielplätze.
      Tipp: Aus den Ergebnissen von solchen Spielplatztests können Forderungen von den Kindern abgeleitet werden, die in der lokalen Zeitung oder in Beteiligungsgremien vorgestellt werden können.
  • Kinder aktiv beteiligen im Verein/Training, z.B. die Kinder ein Aufwärmspiel überlegen und anleiten lassen
  • Chancengleichheit schaffen, Mitgliedsbeiträge anpassen je nachdem wie viele Geschwister dabei sind, Bonuskarten, Familienkarten für sozial schwache Familien
  • Kinderschutzkonzept erarbeiten und sich dafür im Verein einsetzen

Ihr habt weitere Fragen zum Thema?

Meldet euch bei Kyra Straub (kyra.straub@stb.de) und Heike Wahl (heike.wahl@stb.de)

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Infos zu Kinderschutz im Verein

In Kinderschutz-Konzepten des Vereins können die Kinderrechte ebenfalls aufgegriffen werden beziehungsweise wird das Recht „Schutz vor Gewalt“ in den Fokus genommen. Setzt euch für dieses Thema auch in eurem Verein ein und schafft eine Kultur des Hinsehens.

Das nächste Online-Seminar „Kinder- und Jugendschutz im Sportverein“ findet am 23. September statt.

Hier geht’s zur Anmeldung

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