Die erschreckenden Vorfälle von Machtmissbrauch und Gewalt an Kindern und Jugendlichen, wie im Fall eines Münchner Fußballtrainers, verdeutlichen die Notwendigkeit, Kinderschutz in Vereinen in den Blick zu nehmen.
Ein Schutzkonzept stellt Vereine im Kinderschutz gut auf. Es kann seine Wirkung jedoch nur entfalten, wenn es auf den Verein zugeschnitten ist. Alle, die am Vereinsleben mitwirken, sollten auch bei der Schutzkonzeptentwicklung beteiligt werden. Dafür brauchen Vereine eine professionelle Begleitung.
Mittel aus dem Masterplan
Im Rahmen des Förderprogramms können unter anderem Vereine und Verbände Mittel beantragen, um eine externe Beratung für ihr Schutzkonzept in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig können Träger, die geeignetes Personal haben, vorhandene Stellen aufstocken, um Vereine bei der Schutzkonzeptentwicklung zu begleiten.
Der Kinderschutzbund Landesverband Baden-Württemberg kann dabei auf Mittel aus dem Masterplan Kinderschutz zurückgreifen, in dessen Rahmen das Projekt mit insgesamt zwei Millionen Euro durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat, finanziert wird.
Die Mittel können ab sofort über die Websites des Kinderschutzbundes https://www.kinderschutz-bw.de/foerderprogramm-2024/ beantragt werden.
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