Rechte + Pflichten

Hier gibt es eine Vielzahl an nützlichen Informationen rund um Rechte und Pflichten.

Muss der eingesetzte Übungsleiter Mitglied im Verein sein?

Eine Mitgliedschaft ist für die Übungsleitertätigkeit nicht erforderlich. 

Ist eine besondere Qualifikation der Übungsleiter notwendig?

Der Verein muss sich bei der Auswahl seiner Übungsleiter sorgfältig verhalten. Eine förmliche Qualifikation des Übungsleiters ist nicht erforderlich, ist aber von Bedeutung, wenn der Verein seine Sorgfalt nachweisen muss. Dies ist in der Regel dann relevant, wenn etwas "passiert" ist. Bei Lizenzinhabern kann der Verein von bestimmten Fähigkeiten und Standards ausgehen.

Dürfen Minderjährige als Übungsleiter eingesetzt werden?

Grundsätzlich dürfen auch Minderjährige als Übungsleiter eingesetzt werden. 

Es gibt allerdings folgende Voraussetzungen:

  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • besondere Sorgfalt des Vereins (Vertrauen in den Minderjährigen / Reife)
  • förmliche Beauftragung durch den Vorstand (BGB)
  • zusätzliche erwachsene Aufsichtsperson bei Wettkämpfen, Reisen etc.

Wie ist die Rechtsstellung des Übungsleiters?

Der Übungsleiter wird vom Verein eingesetzt, handelt in dessem Auftrag und ist "Arbeitnehmer" des Vereins mit der Folge, dass er weisungsgebunden ist. 


Wer hat die Aufsichtspflicht?

Wenn Kindern die Teilnahme am Vereinsangebot durch die Eltern ermöglicht wird, übergeht während der Trainingsstunde bzw. der Reise zum Wettkampf die Aufsichtspflicht auf den Übungsleiter. Die Aufsichtspflicht sieht vor, dass den Schutzbefohlenen kein Schaden entsteht, diese aber auch keinen Schaden verursachen. 

Wann beginnt und wann endet die Aufsichtspflicht?

Die Aufsichtspflicht beginnt und endet im Allgemeinen mit Betreten bzw. Verlassen der Sportanlage.

Darf ich Kinder vor Ende der Sportstunde alleine nach Hause schicken?

Grundsätzlich sollte vorab mit den Eltern besprochen werden, wie die Bring- und Abholsituation ist, insbesondere bei Kindern unter 12 Jahren. Ein vorzeitiges nach Hause schicken ist nicht erlaubt, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist und in der Regel abgeholt wird.


Wer ist in meiner Übungsstunde versichert?

Alle Vereinsmitglieder sind während der Angebote des Vereins über dessen Pflichtversicherung abgesichert.

Können Nichtmitglieder am Übungsbetrieb teilnehmen und wie ist das mit deren Versicherungsschutz?

Ja, können sie. Sie sind allerdings nicht über die Versicherung des Vereins abgesichert. Für Nichtmitglieder muss eine zusätzliche Nichtmitgliederversicherung durch den Verein abgeschlossen werden.


Was tun beim Verdacht auf (sexuelle) Gewalt gegenüber Kindern?

  • Nicht überstürzt handeln und keine Gerüchte entstehen lassen.
  • Das potenzielle Opfer schützen und dessen Persönlichkeitsrechte wahren.
  • Verdächtige Person nicht mit dem Verdacht konfrontieren, da die Gefahr besteht, dass sie ihr Opfer unter Druck setzen.
  • Sich an eine vertrauenswürdige Person bzw. Fachstelle wenden und über den Verdacht sprechen.
  • Dem Opfer signalisieren, dass man als Erwachsener ansprechbar ist und als Vertrauensperson zur Verfügung steht.

Was tun bei Fragen zum Thema (sexualisierter) Gewalt?

In der Geschäftsstelle der WSJ (württembergische Sportjugend) ist eine zentrale Anlaufstelle für Fragen eingerichtet worden.

Kontakt: 0711/28077-144 und -145 oder info@wsj-online.de