Versicherungsschutz von Kindern mit Behinderung im Verein

Für Vereinsmitglieder mit Behinderung, die an einer inklusiven Sportgruppe oder - veranstaltung einer WLSB-Mitgliedsorganisation teilnehmen, gilt derselbe Versicherungsschutz wie auch für Vereinsmitglieder ohne spezielles Handicap. Dieser wird über den mit der ARAG bestehenden WLSB-Sportversicherungsvertrag gewährleistet:

„Im Sinne der allseits angestrebten Inklusion sind weitere gesundheitliche, körperliche und/oder geistige Einschränkungen von Vereinsmitgliedern im Vereinsbetrieb – mit Ausnahme von Unfällen durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen infolge von Schlaganfall oder Trunkenheit – versicherungstechnisch bei ARAG nicht ausgeschlossen und somit durch den WLSB-Sportversicherungsvetrag unter Versicherungsschutz gestellt.“

In den meisten Fällen ist die körperliche Belastbarkeit von Sportlern nicht mehr oder weniger eingeschränkt, als bei Menschen ohne Handicap und hängt eher vom Fitnesszustand ab. Bei Sportlern, die aus medizinischen Gründen nur eingeschränkt belastbar sind, ist die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern sowie eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der aktiven Teilnahme des behinderten Sportlers empfehlenswert. In jedem Fall ist es sinnvoll, das Gespräch mit dem Teilnehmer und/oder den Eltern des Teilnehmers zu suchen. Dabei können wichtige Fragen zu besonderen Bedarfen und/oder zum Verhalten bei krankheitsbedingten Vorfällen (z. B. epileptischer Anfall) geklärt und gegebenenfalls auch protokolliert werden. So sind beide – sowohl der Übungsleiter als auch der Teilnehmer – auf der sicheren Seite und können unbeschwert am Vereinssportangebot teilnehmen.

Ohne Vereinsmitgliedschaft

In manchen Fällen (z. B. bei einem Schnupperangebot eines WLSB-Vereins oder bei einer Kooperation des Vereins mit einer Behinderteneinrichtung) nehmen auch Sportler ohne Vereinsmitgliedschaft an einem inklusiven Sportangebot teil. Diese sind nicht automatisch im Rahmen des WLSB-Sportversicherungsvertrages mitversichert, sondern nur, wenn Euer Verein eine "Nicht-Mitglieder-Zusatzversicherung" abgeschlossen hat oder der Teilnehmer zumindest in einem anderen Sportverein in Baden-Württemberg Mitglied ist. Dies solltet Ihr vorab mit Eurem Verein und/oder dem Teilnehmer abklären.

Sicherheit für Vereine unterwegs

Die Kfz-Zusatzversicherung. Bitte nehmt hierzu direkt Kontakt mit der ARAG - Sportversicherung auf und klärt ab, ob Euer Sportverein zur Absicherung des Wegerisikos und damit zur Absicherung des Unfallschadens an Eurem KFZ die sog. Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen hat und wenn ja, welchen (aktuellen) Schutz diese beinhaltet.

Nähere Informationen erhaltet Ihr beim ARAG-Sportversicherungsbüro des WLSB, Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart, Tel. 0711/28077-800 oder vsbstuttgart@arag-sport.de.

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