Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg

Viele der Faktoren, die Einfluss auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung haben, sind gestaltbar. Im Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg sind unter dem Bereich Gesundheitsförderung und Prävention fünf Leitsätze verabschiedet:

  1. Gesundheitsförderung und Prävention stehen in Baden-Württemberg gleichberechtigt neben Kuration (Behandlung), Rehabilitation und Pflege.
  2. Wann immer möglich, verfügen Menschen in Baden-Württemberg über die Fähigkeit, Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen.
  3. Von Geburt an wird allen Menschen in Baden-Württemberg ein gesundheitsförderliches Aufwachsen und Leben ermöglicht
  4. Gesundheitsförderung und Prävention werden regional vernetzt und partizipativ ("mitwirkend") umgesetzt.
  5. Die Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung sind von bestmöglicher Qualität.

Die strukturelle Umsetzung der Leitsätze erfordert, dass beispielsweise

  1. ... die Kommunalen Gesundheitskonferenzen mit ihren Akteuren als wichtige Plattform gestärkt und mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden.
  2. … für die Gestaltung gesundheitsförderlicher Lebenswelten die Abstimmung zwischen den Ressorts sowie unter Einbeziehung aller relevanten Partner erfolgt.
  3. … eine Verzahnung der Aktivitäten auch zwischen den Landkreisen und Stadtkreisen und der Landesebene sichergestellt wird.
  4. … geregelt wird, wie die Kommunalen Gesundheitskonferenzen mit anderen für die Gesundheitsplanung und -versorgung verantwortlichen Gremien und Institutionen zusammenwirken, z. B. im Rahmen eines Landesgesundheitsgesetzes.
  5. … die Gesundheitsämter zur Koordinierungs- und Schnittstelle für alle Fragen der öffentlichen Gesundheit weiterentwickelt und vom Land fachlich unterstützt werden.

Das gesamte Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg findet Ihr hier.