Zentrale Prüfstelle Prävention

Seit 1.1.2014 wird bundesweit einheitlich kassenübergreifend geprüft, ob ein Kursanbieter qualifiziert ist, das Kursangebot  den gesetzlichen Vorgaben entspricht und somit Kursteilnehmer eine Erstattung der Kurskosten von ihrer Krankenkasse bei Teilnahme erhalten können.

Krankenkassen müssen bei der  Bezuschussung sicherstellen, dass der Präventionskurs allen gesetzlichen Qualitätsanforderungen nach § 20 Abs.1 SGB V entspricht. Diese sind im sog. Leitfaden Prävention ausführlich beschrieben. Seit September 2016 werden allerdings keine individuell erstellten Kursprogramme mehr anerkannt. Eine Möglichkeit, um die Kursangebote von der ZPP anerkennen zu lassem sind sogenannte standardisierte Gesundheitssportprogramme, bei denen alle Inhalte, Kursstunden und Materialien vorgegeben sind. Hat der Übungsleiter die dafür notwendige Einweisung absolviert, darf er standardisierte Programme im Verein anbieten. Für diese standardisierten Programme kann ein Pluspunkt Gesundheit.DTB "mit ZPP-Anerkennung" beantragt werden. Wird dieser genehmigt, wird das Angebot direkt über eine Schnittstelle in die Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention übertragen. 

Alle Informationen zum Pluspunkt Gesundheit.DTB und der Beantragung finden Sie hier.