Präventionsgesetz

Zum 01.01.2016 trat bundesweit das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention“ (kurz: „Präventionsgesetz“) in Kraft. Darin sind auch einige Inhalte verankert, die Turn- und Sportvereine betreffen:

  • Ärzte können Präventionsempfehlungen über Leistungen von Sportvereinen ausstellen, ein sogenanntes „Rezept für Bewegung“. Gezielt verweisen Ärzte in einer Gesundheitsberatung auf geeignete Sportangebote in örtlichen Vereinen, die mit dem Qualitätssiegel Pluspunkt Gesundheit.DTB (bzw. Sport pro Gesundheit) ausgezeichnet sind. Die Sportvereine können vom "Rezept für Bewegung" profitieren, weil sie dadurch einen besseren Zugang zur Gruppe der "Nicht-Beweger" bekommen. Ihre Kursangebote werden durch die Hinweise der Ärzte bekannter. Bisher wird das „Rezept für Bewegung“ in Württemberg in den Modellregionen Heilbronn und Biberach umgesetzt, langfristig ist eine landesweite Umsetzung geplant.
  • Insbesondere werden mit dem Präventionsgesetz gesundheitsfördernde Projekte in den Lebenswelten der Menschen (sog. Settings) stärker gefördert.  Insbesondere geht es hier um die Vernetzung von verschiedenen Organisationen und Akteuren vor Ort und der Förderung von Modellvorhaben, die in Settings (Betrieb, Familie, Verein, etc.) ansetzen und zu einer gesundheitsförderlichen Lebensweise beitragen.
  • Insgesamt wurde der Ausgabenrichtwert für Krankenkassen im Bereich der Primärprävention deutlich erhöht. In Zukunft müssen Krankenkassen pro Jahr und pro Versicherten insgesamt 7€ für Leistungen in der Primärprävention übernehmen (bisher liegen die Ausgaben bei ca. 3€ pro Versicherten p.a.). Die 7€ sind wie folgt aufgeteilt:
    • 2€ für Maßnahmen im nicht-betrieblichen Setting
    • 2€ für Maßnahmen im betrieblichen Setting
    • 3€ für individuelle Maßnahmen wie beispielsweise Vereinskurse, die nach §20 SGB V abgerechnet werden

 

Gut zu wissen:

Laut Leitfaden Prävention gibt es zwei verschiedene Zugangswege im Bereich der Prävention: Der individuelle Ansatz und der Setting-Ansatz. Diese sind folgendermaßen definiert:
Individueller Ansatz: Präventionsangebote nach dem individuellen Ansatz richten sich an einzelne Versicherte. Sie sollen sie motivieren und befähigen sich gesundheitsförderlich zu verhalten. Hierzu zählen beispielsweise Bewegungskurse in Turn- und Sportvereinen.
Setting-Ansatz: Bei Leistungen nach dem Setting-Ansatz handelt es sich um primärpräventive und gesundheitsfördernde Interventionen, die sich im Sinne aufsuchender Information und Beratung an Lebenswelten richten und dabei sowohl die gesundheitlichen Rahmenbedingungen als auch gesundheitlichen Kompetenzen von Einzelnen weiterentwickeln.