Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg
Viele der Faktoren, die Einfluss auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung haben, sind gestaltbar. Im Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg sind unter dem Bereich Gesundheitsförderung und Prävention fünf Leitsätze verabschiedet:
- Gesundheitsförderung und Prävention stehen in Baden-Württemberg gleichberechtigt neben Kuration (Behandlung), Rehabilitation und Pflege.
- Wann immer möglich, verfügen Menschen in Baden-Württemberg über die Fähigkeit, Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen.
- Von Geburt an wird allen Menschen in Baden-Württemberg ein gesundheitsförderliches Aufwachsen und Leben ermöglicht
- Gesundheitsförderung und Prävention werden regional vernetzt und partizipativ ("mitwirkend") umgesetzt.
- Die Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung sind von bestmöglicher Qualität.
Die strukturelle Umsetzung der Leitsätze erfordert, dass beispielsweise
- ... die Kommunalen Gesundheitskonferenzen mit ihren Akteuren als wichtige Plattform gestärkt und mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet werden.
- … für die Gestaltung gesundheitsförderlicher Lebenswelten die Abstimmung zwischen den Ressorts sowie unter Einbeziehung aller relevanten Partner erfolgt.
- … eine Verzahnung der Aktivitäten auch zwischen den Landkreisen und Stadtkreisen und der Landesebene sichergestellt wird.
- … geregelt wird, wie die Kommunalen Gesundheitskonferenzen mit anderen für die Gesundheitsplanung und -versorgung verantwortlichen Gremien und Institutionen zusammenwirken, z. B. im Rahmen eines Landesgesundheitsgesetzes.
- … die Gesundheitsämter zur Koordinierungs- und Schnittstelle für alle Fragen der öffentlichen Gesundheit weiterentwickelt und vom Land fachlich unterstützt werden.
Das gesamte Gesundheitsleitbild Baden-Württemberg findet Ihr hier.