GEMAfreie und urheberrechtsfreie Musik

Die Theorie

Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, urheberrechtlich geschützte Musik zu teilen oder hochzuladen, sofern man nicht selbst der Urheber ist. Das Urheberrecht greift, sobald ein Komponist sein Werk vollendet hat. Es ist nicht vollständig übertragbar und besteht noch 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus. Sobald etwas im Internet hochgeladen wurde, ist davon auszugehen, dass es urheberrechtlich geschützt ist. Der Urheber hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird.

Wollt ihr ein Musikstück für euer Video verwenden, müsst ihr erst den Urheber um Erlaubnis fragen und klären wie (z.B. kommerziell) und unter welchen Voraussetzungen (z.B. Erwähnung des Interpreten) ihr sein Werk verwenden dürft.

 

Die Praxis

Um den Zugang zu frei verwendbarer Musik zu erleichtern, wurden sogenannte Creative Commons Lizenzen eingeführt. Damit können Künstler einfach angeben, ob und wie ihr Werk genutzt werden darf. 
Hier könnt ihr nachlesen wie es funktioniert.

Alternativ geben Künstler oft direkt in der Beschreibung an, ob und wie ihr Werk verwendet werden darf. Bei der Suche nach „GEMA FREIER MUSIK“ auf YouTube geben die Interpreten in ihren Videos häufig an, dass ihre Video für einen bestimmten Zweck und unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden darf. Sichert euch bei einer kommerziellen Nutzung am besten genau ab, da ansonsten Schadensersatzansprüche bei Fehlinterpretation entstehen könnten! Im Bereich GEMAfreier Musik finden hierbei z.B. Löschungen eines Kursvideos auf YouTube statt.

Begriffserklärung und Arten von Lizenzen von GEMA-freie Musik

Alternativ gibt es auch Plattformen speziell für frei verwendbare Musik:

 

GEMA Verlängerung

Die über den Pauschalvertrag abgeholten Trainingsangebote können, wie auch im Frühjahr, auf der Internetseite angeboten werden, solange die Hallen geschlossen bleiben.


Weitere Informationen zur GEMA findet ihr hier.

Solltet ihr noch Fragen zur Videoerstellung oder YouTube-Einbindung haben, wendet euch gerne an balkheimer@stb.de

Musik im Online-Fitnesstraining

Was ist zu beachten und welche Angebote gibt es?

Auszug STB-Magazin