Seit 1. Januar 2016 gilt ein neuer Schlagwortfilter der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) für die Aufnahme von Gesundheitssportangeboten. Dieser Filter entscheidet darüber, ob Vereinsangebote mit dem Qualitätssiegel „Pluspunkt Gesundheit.DTB“ automatisch kassenübergreifend als Präventionskurs anerkannt werden.
Neben Begriffen wie „Aerobic“, „Bauch-Beine-Po“, Fatburner“, „Problemzone“, die als Fitnessangebot bewertet werden, und beispielsweise „Rückenschule“, „Pilates“, „Beckenboden“, „Osteoporose“, „Funktionsgymnastik“, die durch ihren Bezug zu Organsystemen dem Präventionsprinzip („spezielle gesundheitliche Risiken“) zugeordnet werden, werden nun auch Angebote, die „Rücken“ und „Wirbelsäule“ im Titel enthalten, nicht mehr von der ZPP anerkannt. Dies betrifft auch die evaluierten DTB-Kursprogramme „Rücken-Fit“ und „Rücken Aktiv“!
Was heißt das für die Vereine?
Sollen Kursangebote in die Datenbank der ZPP übernommen werden, ist darauf zu achten, dass keines der Schlagwörter im Kurstitel enthalten ist. Dabei müssen die Titel auf der Pluspunkt-Urkunde und auf der Teilnahmebestätigung übereinstimmen! Für Änderungen werden selbstverständlich keinen Neuantragsgebühren erhoben.
Alle Angebote, die vor dem Stichtag bewilligt wurden, sind nicht betroffen, auch Dauerangebote und Kursangebote werden weiterhin mit dem Gütesiegel „Pluspunkt Gesundheit.DTB“ ausgezeichnet, wenn sie dessen Qualitätskriterien erfüllen. Für die evaluierten DTB-Programme „Rücken Aktiv“ und Rücken Fit“ gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man nutzt den Untertitel (bewegen statt schonen) – auch dafür gibt es das präventionsgeprüfte Siegel – oder die Zertifizierung erfolgt direkt bei der ZPP.
Am 31. August 2016 endet die Übergangslösung, durch die Kurse mit Pluspunkt-Siegel automatisch an die ZPP übermittelt werden. Dann wird es neue Regelungen geben. Weitere Informationen unter www.pluspunkt-gesundheit.de.