Verankert in der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 1992 auch in Deutschland gilt, haben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren spezielle Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte. Junge Menschen sollen vor Gewalt und Gefährdungen geschützt, in ihrer Entwicklung bestmöglich gefördert und in Entscheidungen, die sie betreffen, ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend beteiligt werden. Artikel 42 der Kinderrechtskonvention betont zudem: Kinder haben das Recht, ihre Rechte zu kennen und einzufordern.
Diese speziellen Kinderrechte sind wichtig, da Kinder andere Bedürfnisse als Erwachsene haben und je nach Entwicklungsstand nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, ihre eigenen Interessen zu vertreten oder sich selbst vor Gefahren zu schützen.
Doch was bedeutet das für den Sport – und welche Verantwortung tragen Vereine, Trainer und Engagierte, diese Rechte in der täglichen Sportpraxis zu stärken?
Kinderrechte im Sport – kennen, umsetzen, bekannt machen
Kinderrechte gelten auch im Sport. Daraus ergibt sich eine klare Verpflichtung für alle Erwachsenen, die im Sport mit Kindern und Jugendlichen arbeiten: Sie müssen die Kinderrechte kennen, achten und in ihrer täglichen Praxis umsetzen. Denn Sport ist mehr als ein Ort der körperlichen Betätigung – er soll ein Raum sein, in dem junge Menschen als Individuen geachtet, geschützt und in ihrer Entwicklung gefördert werden.
Im Bewegungskalender 2025 der Deutschen Sportjugend (dsj) wurden die Kinderrechte speziell für den Sportkontext aufbereitet, praxisnah erläutert und in einer Haus-Grafik anschaulich dargestellt (mehr dazu unter www.dsj.de/themen/kinderrechte).
Wenn junge Menschen Sport im Verein ausüben können, werden für sie dadurch zahlreiche Kinderrechte aktiv verwirklicht. Dazu zählen beispielsweise:
- Recht auf Gesundheit und Entspannung (Artikel 24, 31): Kinder haben das Recht, sich körperlich und mental wohlzufühlen. Ausreichend Bewegung, aber auch freie Zeit und Erholung sind dafür besonders wichtig – Sport bietet hierfür wertvolle Gelegenheiten.
- Recht auf Bildung (Artikel 28, 29): Im Sport lernen Kinder Spiel- und Verhaltensregeln, Teamfähigkeit, den Umgang mit Sieg und Niederlage sowie Werte wie Ehrgeiz, Ausdauer und Fairness.
- Recht auf Schutz und Fürsorge sowie Recht auf Vielfalt und Gemeinschaft (Artikel 2, 14, 15, 18, 22, 23, 30): Kinder, die in einer belastenden Lebenssituation sind, aufgrund von Nöten oder Problemen in der Familie, oder durch Fluchterfahrungen, finden im Sportverein eine Gemeinschaft, die ihnen Halt gibt, sie stärkt und emotional auffängt. Im Sportverein begegnen sich Kinder mit unterschiedlichen Hintergründen, lernen Vielfalt wertzuschätzen und erfahren ein Miteinander unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status.
Die Umsetzung der Kinderrechte im Sport ist damit kein „Zusatzthema“, sondern gehört zum Kernauftrag der Kinder- und Jugendarbeit im Verein. Wer Kinder stark machen möchte, muss ihre Rechte kennen – und ihnen im Sportalltag Raum geben.
Was können Sportvereine tun?
Sportvereine können einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte leisten, indem sie ihre Vereinsarbeit daraufhin überprüfen, wie Kinderrechte im Alltag geachtet und gefördert werden. Dabei können Rechte wie das Recht auf Meinungsäußerung, auf Religionsfreiheit, auf Gesundheit, auf Privatsphäre oder auf inklusive Teilhabe gezielt in den Blick genommen werden. Schulungen für Trainer, Betreuende und Eltern können helfen, für Kinderrechte zu sensibilisieren und ein passendes Konzept für den Verein zu entwickeln.
Auch die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärkt Kinderrechte im Sportverein – etwa durch Jugendversammlungen, einen Jugendvorstand oder Feedbackrunden im Training. Kinderrechte können außerdem spielerisch im Trainingthematisiert und so für Kinder und Jugendliche erlebbar gemacht werden.
Öffentlichkeitswirksame Aktionen wie Vereins- und Sportfeste, der Weltspieltag am 11. Juni oder Aktionstage rund um den „Tag der Kinderrechte“ am 20. November bieten Gelegenheiten, Kinderrechte im Verein sichtbar zu machen. Inspiration und Materialien bieten hierbei unter anderem die Deutsche Sportjugend, UNICEF, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg. Auch Netzwerke wie die Initiative „MACH DICH STARK gegen Kinderarmut“ oder das Bündnis „Recht auf Spiel“ liefern Praxisbeispiele von anderen Vereinen und Impulse, wie Kinderrechte konkret im Sport thematisiert werden können.
Sehr gerne 1-2Foto(s) der Kinderstiftung RV beim Landeskinderturnfest RV 2025
Bildbeschreibung: Die Kinderstiftung Ravensburg macht mit einem Aktionsstand auf dem Landeskinderturnfest in Ravensburg 2025 spielerisch auf Kinderrechte im Sport aufmerksam.
Auf dem Foto v.l.: Cilia Röder (Teamleitung) und Vivien Haaga (Praktikantin).
Sport als Kinderrecht – soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit
Sport kann maßgeblich zur Erfüllung zahlreicher Kinderrechte beitragen und leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern. Doch Sport ist nicht nur Mittel zur Umsetzung von Kinderrechten – er ist selbst ein Kinderrecht.
Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention verankert das Recht jedes Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf die freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, dieses Recht zu achten, zu fördern und geeignete, gleichberechtigte Möglichkeiten für Spiel, Sport und Freizeit zu schaffen.
Wenn Kinder Sport machen und spielen, erleben sie nicht nur Freude und Gemeinschaft: Bewegung ist eine Grundvoraussetzung für die motorische, körperliche, kognitive, soziale, emotionale und sensorische Entwicklung von Kindern.
Kinder haben zudem ein Recht auf freie Zeit, die sie nach ihren eigenen Wünschen gestalten dürfen. Sie sollen den Sport ihrer Wahl ausüben, sowie ihre Talente und Fähigkeiten entdecken und entfalten können. Dabei muss allen Kindern – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialen Status – der Zugang zu Sport und Bewegung ermöglicht werden.
Sportvereine, Kommunen und Bildungseinrichtungen stehen somit in der Verantwortung, inklusive und chancengerechte Sportangebote zu schaffen, um dieses Recht auf Teilhabe und Entwicklung für alle Kinder zu verwirklichen.
Zugänge zum Sport überprüfen
Sportvereine können entscheidend dazu beitragen, dass alle Kinder – unabhängig von Herkunft oder sozialem Status – Zugang zu Sport und Bewegung erhalten. Dazu gehört, dass Vereine ihre Zugänglichkeit für Kinder aus unterschiedlichen Lebenslagen aktiv überprüfen – mit Blick auf die Kinderrechte beispielsweise: Wie inklusiv sind unsere Angebote für Kinder mit Behinderung? Wie interkulturell sensibel sind wir im Umgang mit Kindern aus verschiedenen Kulturen?
Besonders wichtig ist dabei auch die Frage: Wie zugänglich sind wir für Kinder aus einkommensschwachen Familien? Diese sollten sich Vereine regelmäßig stellen und die eigene Haltung sowie Strukturen kritisch reflektieren. Denn Kinderarmut und ihre Folgen werden in Deutschland häufig unterschätzt: Rund jedes fünfte Kind in Baden-Württemberg lebt in Armut oder ist armutsgefährdet. Das kann den Zugang zum Sport und zum Vereinsleben erschweren – und dabei sind gerade diese Orte wertvoll, um soziale Teilhabe, Selbstwirksamkeit und Resilienz zu fördern. Sport kann daher Chancen eröffnen, die Kindern aus einkommensschwachen Familien sonst oft verwehrt bleiben.
Empfehlenswert sind Vereinskonzepte für einen sensiblen Umgang mit finanziellen Engpässen der Familien. Dazu gehört beispielsweise eine verständnisvolle Haltung, wenn Eltern aus Kostengründen weniger zur Verpflegung bei Vereinsfesten beitragen oder seltener Fahrdienste übernehmen können. Sportvereine können helfen, indem sie Barrieren abbauen, Kosten im Blick behalten und prüfen, wo sie Unterstützung anbieten können, etwa durch kostenfreie, gebrauchte Ausrüstungen. Für die Entwicklung solcher Konzepte sowie die Reflexion der eigenen Vereinsarbeit können sich Vereine Unterstützung von Fachstellen und Sozialpädagogen mit Expertise in Kinderarmut holen.
Ebenso ist es sinnvoll, Familien aktiv auf Fördermöglichkeiten wie dasBildungs- und Teilhabepaket (BuT) hinzuweisen und sie bei Bedarf bei der Antragstellung oder der Vermittlung an Beratungsstellen zu unterstützen. Auch lokale Stiftungen oder Fördervereine könnten Anlaufstellen für finanzielle Unterstützung bieten. So bietet zum Beispiel die Kinderstiftung Ravensburg für einkommensschwache Familien im Schussental mit dem Projekt Chancenschenker finanzielle Unterstützung für genau solche Angebote.
Nicht alle Barrieren lassen sich von heute auf morgen abbauen. Doch eine bewusste Auseinandersetzung mit den vielfältigen Bedarfen von Kindern und eine kritische Überprüfung der eigenen Strukturen sind entscheidende Schritte, um den Zugang zum Sport schrittweise zu erleichtern und so mehr Kindern Teilhabe zu ermöglichen.
Ein Auszug aus der Homepage der Deutschen Sportjugend bringt es sehr treffend auf den Punkt:
„Nur wenn Kinder ihre Rechte kennen und verstehen und sich alle Akteur*innen mit den Kinderrechten identifizieren und diese im Alltag leben, gelingt es, die Kinderrechte (im Sport) zu realisieren. Hier sind Trainer*innen, Übungsleiter*innen, pädagogische Fachkräfte sowie weitere Engagierte gefragt.“

