Neuer Tarif für die Musiknutzung in Kursen

Seit dem 1. Juli 2015 gilt für die Musiknutzung in Fitness- und Gesundheitskursen der neue Tarif "WR-KS-F", sofern die Musiknutzung nicht pauschal abgegolten ist. Damit verliert der bestehende Tarif "WR-KS" erheblich an Reichweite.

Seit dem 1. Juli 2015 gilt für die Musiknutzung in Fitness- und Gesundheitskursen der neue Tarif "WR-KS-F", sofern die Musiknutzung nicht pauschal abgegolten ist. Damit verliert der bestehende Tarif "WR-KS" erheblich an Reichweite. Er gilt künftig nur noch für Tanzkurse. Der neueTarif wird zu Mehrkosten für die Vereine führen.

Die Vergütungssätze des neuen Tarifs WR-KS-F orientieren sich an den Gegebenheiten im Fitness- und Gesundheitsbereich und stellen auf die Parameter „Mitgliedsbeitrag“ und „Teilnehmer je Kursstunde“ ab. Die bisherigen Vergütungssätze WR-KS werden entsprechend angepasst und gelten dann nur noch für Tanzkurse.

Über die bestehende Zusatzvereinbarung zwischen DOSB und GEMA ist nach Ziffer 3, Buchstabe m) die Musiknutzung in Kursen im vereinsinternen Trainingsbereich dann pauschal abgegolten und GEMA-frei, wenn ausschließlich Vereinsmitglieder teilnehmen und keine zusätzliche Kursgebühr erhoben wird. Nicht abgegolten sind damit Kurse, an denen Personen teilnehmen, die nur um den Kurs zu besuchen eine Mitgliedschaft im Verein eingegangen sind (z.B. befristete Kurzzeitmitgliedschaften bis zu 6 Monaten Dauer). Die Regelung nach Buchstabe m) findet keine Anwendung auf Sportvereine, die lediglich ein Fitnessstudio betreiben, aber keine Fachabteilung unterhalten.

Das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde der GEMA hat den Tarif WR-KS-F bereits genehmigt. Mitgliedsorganisationen des DOSB, wozu auch alle Mitgliedsvereine des WLSB gehören, erhalten 20% Nachlass auf die Tarife der GEMA.

<media 24646 _blank - "APPLIKATION, tarif fitness- und gesundheitskurse wr-ks-f, tarif_fitness-_und_gesundheitskurse_wr-ks-f.pdf, 46 KB">Vergütungssätze Fitness- und Gesundheitskurse (WR-KS-F)</media>

Die Zusatzvereinbarung zum Gesamtvertrag zwischen DOSB und GEMA finden Sie in der Infothek unter dem Reiter VereinsServiceBüro/Recht.

 
Quelle: DOSB

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