Neue Corona-Maßnahmen gültig ab dem 2. November

Am Mittwoch haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Minister der Länder zur aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie beraten. Es wurde ein sogenannter Light Lockdown mit drastischen Auswirkungen beschlossen. Der Vereinssport ist davon ebenso betroffen.

Die Maßnahmen gelten bereits ab dem 2. November und voraussichtlich bis Ende des Monats. Mit diesen Maßnahmen soll das Infektionsgeschehen eingedämmt werden.

Alle Maßnahmen, die den Sport betreffen, im Überblick:

  • Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu zählen unter anderem Freizeit- und Amateursportstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Thermen und Saunen und Fitnessstudios.
  • Sport ist mit maximal mit zwei Personen oder Personen aus einem Haushalt erlaubt
  • Der Profisport findet ohne Zuschauer statt
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt

 

Die Schließung der Sportstätten ist für die Vereine ein Rückschlag. Wir hoffen auf eine Anpassung und eine zeitnahe Wiedereröffnung der Sportstätten.

 

Alle Maßnahmen, die ab dem 2. November gelten, gibt es hier

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Zusätzliche weist der Schwäbische Turnerbund auf Folgendes hin:

Corona-App der Bundesregierung nutzen - Um Infektionsketten möglichst schnell zu unterbrechen ist sie die effektivste Möglichkeit. Je mehr Menschen die App nutzen, desto besser wird sie. Mehr Informationen unter gibt es auf der Webseite der Bundesregierung.

Aktion Wellenbrecher des Landessportverbands Baden-Württemberg – werdet auch ihr mit euren Vereinsmitgliedern zu Wellenbrechern in Sachen Corona. Mehr Informationen zu der Aktion findet ihr hier.

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