Gezielte Unterstützung für Vereine

Über das Programm Klimaschutz-Plus werden Klimaschutzmaßnahmen an Nichtwohngebäuden gefördert. Antragsberechtigt sind auch gemeinnützige Vereine.

Über das Programm Klimaschutz-Plus, das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Baden-Württemberg getragen wird, werden seit vielen Jahren investive und nicht-investive Klimaschutzmaßnahmen an Nichtwohngebäuden gefördert. Antragsberechtigt sind auch eingetragene, gemeinnützige Vereine mit eigenen Gebäuden.

Im Jahr 2016 wurde das Programm vereinfacht. Insbesondere wurden für Vereine neue Förderangebote sowie neue Möglichkeiten zur Kumulierung von Fördermitteln unterschiedlicher öffentlicher Geldgeber geschaffen.

Werden auch Sie im Klimaschutz aktiv – wir freuen uns auf Ihren Antrag!

Im Teil A des Klimaschutz-Plus-Programms steht die Minderung des CO2-Ausstoßes im Vordergrund. Dazu werden investive Maßnahmen an Nichtwohngebäuden gefördert.

FÖRDERFÄHIG SIND

  • der Ersatz von Elektroheizungen,
  • die Nutzung von Abwärme,
  • Wärmedämmmaßnahmen, die einen vorgegebenen Mindeststandard erfüllen,
  • die Sanierung von Beleuchtungsanlagen mit LED (gilt nicht für alle Vereine),
  • die Sanierung von Lüftungs-/Klimatisierungsanlagen sowie – in Kombination mit einer der beiden erstgenannten Maßnahmen – der Einsatz von
  • Holzpelletheizungen,
  • Holzhackschnitzelkesseln,
  • Wärmepumpen oderSolarwärmeanlagen.

DAS BESONDERE AN DEM PROGRAMM
Die Förderung bemisst sich an der erreichten Minderung des Energieverbrauchs bzw. des CO2-Ausstoßes. Pro über die Lebensdauer der Maßnahme vermiedener Tonne CO2 wird ein Zuschuss
von 50 Euro gewährt. Für alle Antragsteller gilt ein einheitlicher maximaler Fördersatz von 20 Prozent der förderfähigen Investitionen. Der Zuschuss beträgt maximal 200.000 Euro.

EINGETRAGENE, GEMEINNÜTZIGE VEREINE KÖNNEN GEGEBENENFALLS
DREI BESONDERE VORTEILE IN ANSPRUCH NEHMEN

  • Vereine, die bereits ein nach DIN EN ISO 50 001 zertifiziertes Energiemanagement betreiben oder nach EMAS validiert sind,
  • erhalten einen Förderbonus von fünf Prozent.
  • Vereine dürfen den Zuschuss mit weiteren Fördermitteln des Bundes oder Landes (zum Beispiel Sportförderung) bis zu einem Gesamtfördersatz von 80 Prozent kumulieren.
  • Vereine können zur Absicherung ihres weiteren Finanzierungsbedarfs auf das seit Anfang 2016 geltende „Bürgschaftsprogramm: Finanzierung von Vereinsstätten“ der L-Bank zurückgreifen.

Im Teil B des Programms, dem Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm, stehen weitere, flankierende Förderangebote für nicht-investive Maßnahmen zur Verfügung.

VEREINE KÖNNEN HIER AUF DIE FOLGENDEN BEIDEN ANGEBOTE
ZURÜCKGREIFEN

Einführung eines umfassenden, systematischen Energiemanagements (mit definierten Einsparzielen, einem Verbrauchscontrolling und -reporting, einem Energieberichtswesen und einer übergreifenden Gesamtkoordination). Je nach benötigten Elementen kann über eine Projektlaufzeit von in der Regel drei Jahren ein Zuschuss von bis zu 25.000 Euro (50 Prozent der förderfähigen Ausgaben) in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie sich für die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme interessieren, können Sie eine Begleitberatung für den Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) in Anspruch nehmen. Untersucht werden können dabei die Machbarkeit sowie technische, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen einer BHKWAnlage, bei Bedarf auch über deren Inbetriebnahme hinaus. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 2.400 Euro.

Die Förderbedingungen, Antragsformulare und weitere Informationen zum Programm finden Sie unter klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de

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