Fördermittel für Flüchtlingsarbeit

Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) unterstützt gemeinsam mit den Sportbünden Sportvereine im Land finanziell, die Flüchtlingen die Teilnahme an ihren Angeboten ermöglichen.

Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) unterstützt gemeinsam mit den Sportbünden Sportvereine im Land finanziell, die Flüchtlingen die Teilnahme an ihren Angeboten ermöglichen. Dafür hat das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg dem organisierten Sport jetzt Fördermittel in Höhe von 60.000 Euro zur Verfügung gestellt.

„Wir freuen uns, dass das Ministerium uns nun die Mittel freigegeben hat, damit die engagierten Vereine endlich unterstützt werden können. Viele unserer Sportvereine im Land haben sich bereits seit mehreren Monaten uneigennützig und hilfsbereit der Aufgabe angenommen, Flüchtlinge, die nach Baden-Württemberg gekommen sind, in ihre Sportangebote zu integrieren. Nun sind aber auch sie an ihre Grenzen gestoßen und konnten zuletzt weitere Hilfsmaßnahmen nicht ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung aufrechterhalten. Von daher wird das Geld zwingend benötigt“, erklärt Dieter Schmidt-Volkmar, Präsident des Landessportverbandes Baden-Württemberg. „Die Gelder werden wir als Erste-Hilfe-Maßnahme unseren Vereinen zur Verfügung stellen, sodass sie ganz unbürokratisch und schnell handeln können. Bereits jetzt sind viele Vereine aktiv, wie zum Beispiel der SC 08 Reilingen bei dem die Flüchtlinge seit November Fußball spielen.“ Zusätzlich hatte der Verein eine Spendenaktion initiiert, um neben Trikots und Trainingssweatshirts hochwertige Winterbekleidung für die Flüchtlinge zu sammeln.

Sportvereine, die mindestens zehn Flüchtlingen eine Teilnahme an ihren Angeboten ermöglichen, erhalten eine einmalige Förderung in Höhe von 500 Euro. Bei fünf bis neun Teilnehmenden bekommt der Verein 250 Euro. Die insgesamt 60.000 Euro des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg werden gemäß dem bestehenden Verteilerschlüssel auf die Verbandsgebiete der drei Sportbünde aufgeteilt. Engagierte Sportvereine können bis zum 15. Juli 2015 einen Antrag bei ihrem jeweiligen Sportbund einreichen. Übersteigen die Anträge das zur Verfügung stehende Fördervolumen, entscheidet das Losverfahren. Nähere Informationen und Antragsformulare erhalten Vereine jeweils beim Badischen Sportbund Freiburg, Badischen Sportbund Nord sowie dem Württembergischen Landessportbund. Ein Unfall- und Haftpflichtschutz für Asylbewerber und Flüchtlinge bei sportlichen Aktivitäten besteht bereits seit Anfang Dezember 2014.

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