Foto: DGB/Roettgers

Das Bündnis Bildungszeit feiert das Vier-Jahr-Jubiläum

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz in Kraft getreten. Anlässlich dieses Vier-Jahr-Jubiläums zeigt das Bündnis Bildungszeit vor dem baden-württembergischen Landtag Präsenz.

17 Organisationen stellen in einer symbolischen Aktion die
Bedeutung der drei Säulen des Gesetzes dar: die berufliche und die politische
Weiterbildung sowie die Ehrenamtsqualifizierung. Im Gespräch mit der Wirtschafts- und
Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sowie mit Abgeordneten
der Grünen, der CDU und der SPD verdeutlicht das Bündnis den Wert der
Bildungszeit. Der Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Beschäftigten
und ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten seien die Garanten dafür, dass
die Bildungszeit von möglichst vielen Beschäftigten gewinnbringend genutzt werden
könne.

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der mit seinen acht
Mitgliedsgewerkschaften Teil des Bündnisses ist, sagte der Landesvorsitzende
Martin Kunzmann
: „Die Bildungszeit macht die Menschen klüger. Sie hat sich
bewährt als Instrument zur beruflichen Weiterqualifizierung und leistet einen Beitrag
zur Stärkung der Demokratie. Angesichts des rasanten Wandels in der Arbeitswelt
und des Rechtsdrucks in der Gesellschaft brauchen wir die Bildungszeit dringender
denn je. Die Kosten für die Bildungszeit sind fair verteilt: Die Arbeitgeber stellen die
Beschäftigten frei. Die Beschäftigten zahlen für die Bildungsmaßnahme.“

Doro Moritz, GEW-Vorsitzende Baden Württemberg: „Fünf Tage Bildungszeit
für alle Beschäftigten - dafür steht die GEW. Wir als Bildungsgewerkschaft sehen in
diesem an die Arbeitswelt gekoppelten Instrument der Bildungsfreistellung ein
Fundament für die Stärkung einer demokratischen, nachhaltigen und zukunftsfähigen
Gesellschaft. Die Bildungszeit muss für alle Beschäftigten im beruflichen Alltag
praktizierbar sein. Für die Mitarbeiter/innen an Schulen, die mit der Unterrichtung
oder Betreuung von Schüler/innen betraut sind, erfolgt eine Freistellung nur in den
unterrichtsfreien Zeiten. Dasselbe gilt für Beschäftigte mit Lehraufgaben an
Hochschulen. Damit sind diese Berufsgruppen faktisch von dem Anspruch
ausgenommen. Wir machen uns dafür stark, dass das Bildungszeitgesetz in vollem
Umfang erhalten bleibt und für alle Beschäftigtengruppen zugänglich wird.“

Wolfgang Fleiner, Vizepräsident Geschäftsführung Schwäbischer
Turnerbund
: „Das Bildungszeitgesetz und die damit verbundene Rechtsverordnung
für die Qualifizierung im Ehrenamt ist in seiner derzeitigen Form eine wichtige
Unterstützung für das Ehrenamt im Sport. Die Evaluierung liefert keine hinreichenden
Argumente, um den fünftägigen Freistellungsanspruch für Qualifizierung im Ehrenamt
infrage zu stellen. Der Schwäbische Turnerbund lehnt deshalb Veränderungen bei der
Finanzierung und des Freistellungsumfanges für Ehrenamtsqualifizierungen sowie
Einschränkungen der aufgeführten Arten ehrenamtlicher Tätigkeiten ab.“

Weitere Kommentare und alle beteiligten Organisationen!

weitere News

Jetzt mitmachen und Fitnesswochenende gewinnen!

Eure Chance auf ein einmaliges Sport-Wochenende: In Kooperation mit mimind-Reisen verlosen wir ein exklusives Wochenende im Vier-Sterne-Hotel Oversum...

Weiterlesen

Vier STB-Athleten für Trampolin-EM nominiert

Für die anstehende Trampolin-Europameisterschaft in Guimares (Portugal) vom 3. bis 7. April sind für das deutsche Team mit Leonie Adam, Matthias...

Weiterlesen

Vereinswettbewerb „(M)ein Verein gegen Rassismus"

Die Deutsche Sportjugend und Deutscher Olympischer Sportbund starten den Vereinswettbewerb „(M)ein Verein gegen Rassismus“. Bewerbungen können bis zum...

Weiterlesen