Änderungen in Lizenausbildungen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe hat neue Grundsätze zur Erste-Hilfe-Ausbildung veröffentlicht. Der DOSB verkündet in diesem Zuge die daraus resultierenden Änderungen für die DOSB-Lizenzausbildungen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH) hat neue Grundsätze zur Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland veröffentlicht. Damit wurde offiziell bestätigt, dass es ab dem 1. April  nur noch Erste-Hilfe-Kurse mit einem Umfang von neun Lerneinheiten geben wird. Der DOSB verkündet in diesem Zuge die daraus resultierenden Änderungen für die DOSB-Lizenzausbildungen.   

Für die DOSB-Lizenzausbildungen sei entsprechend zu verfahren:
„Für die Erteilung der Übungsleiterin/Übungsleiter – C, Trainerin/Trainer – C und Jugendleiterin/Jugendleiter-Lizenz ist der Nachweis einer „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ gemäß den “Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe” der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erforderlich, die zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.“
Somit werden Ausbildungen von neun Lerneinheiten im Rahmen der „Gemeinsamen Grundsätze zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der BAGEH für die DOSB-Lizenzausbildungen anerkannt. Der in den Rahmenrichtlinien festgeschriebene Nachweis eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses wird dadurch neu geregelt.
Während der nächsten zwei Jahre muss für die Anerkennung des Nachweises der Erste-Hilfe-Ausbildung explizit auf die Begrifflichkeit Ausbildung geachtet werde. Im Jahr 2013/2014 absolvierte Erste-Hilfe-Trainings werden für die DOSB-Lizenzausbildungen nicht anerkannt.

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