Jugend im STB

Die Eigenständigkeit der Jugend ist ausdrücklich in § 6 der STB-Satzung geregelt. Danach besteht die STB-Jugend als Gemeinschaft aller Jugendlichen und Kinder des Schwäbischen Turnerbundes und ihrer gewählten Vertreter/innen. Höchstes Gremium ist ihre Vollversammlung, der Schwäbische Jugendturntag. Die STB-Jugend führt und verwaltet sich selbst. Sie entscheidet auch selbst darüber, wie sie die Mittel verwendet, die ihr über den STB-Haushaltsplan zufließen.

Hier geht es zu weiteren Informationen der STB-Jugend: www.stb-jugend.de.