Gremien der STB-Jugend

Die Eigenständigkeit der Jugend ist in § 6 der STB-Satzung geregelt. Die STB-Jugend führt und verwaltet sich selbst. Sie entscheidet eigenständig darüber, wie sie die Mittel verwendet, die ihr über den STB-Haushaltsplan zufließen. Formale Grundlage der STB-Jugend ist ihre Jugendordnung.
Der Schwäbische Jugendturntag ist das oberste beschließende Organ der STB-Jugend. Voraussichtlich findet der nächste Schwäbische Jugendturntag im Frühjahr 2021 statt.

STB-Jugendvorstand

Alle Infos über Mitglieder und Aufgaben des Jugendvorstandes



Folge uns auf Instagram!

Die STB-Jugend findet Ihr auch bei Instagram.

Zur Instagram-Seite