Passwesen

Seit 2019 erfolgt die komplette Abwicklung des Passwesens online – einschließlich der Beantragung von Startrechten durch die Vereine für ihre Wettkämpfer*innen. Grundlage hierfür ist die Datenbank Turnportal.

 

Änderungen 2021

Der DTB-Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2020 Änderungen im DTB Passwesen beschlossen, die bereits zum 1. Januar 2021 wirksam werden. Die Änderungen findet ihr hier.

 

Diese ID ermöglicht die Teilnahme am Wettkampfsystem des Deutschen Turner-Bundes von der Bundes-, der Landesebene bis zur Turngauebene. Sie muss einmalig von den Vereinsmitgliedern, den Wettkämpfer*innen bzw. bei Kindern und Jugendlichen von deren Personensorgeberechtigten persönlich beantragt werden und ist lebenslang gültig. Die einmalige Gebühr beträgt 20 Euro für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die ID ist Voraussetzung für die Beantragung von Startrechten. Diese werden dann von den Vereinsadmins beantragt.

Dies sind die jährlichen Gebühren für die Startrechte und berechtigen zur Wettkampfteilnahme im jeweiligen Wettkampfjahr. Die Jahresmarke kostet:

  • Einzelstartrecht bis 10 Jahre → 5 Euro
  • Einzelstartrecht ab 11 Jahre → 10 Euro
  • Mannschaftsstartrecht → 5 Euro

unabhängig von der Anzahl der beantragten Startrechte pro Verein. D.h. ein/e Wettkämpfer/in kann in einem Verein mehrere Startrechte für unterschiedliche Sportarten ausüben, ohne dass sich die Gebühr für den Verein erhöht! Eine Jahresmarke ist nur für die Wettkampfjahre zu beantragen, in denen die Vereinsmitglieder aktiv an Wettkämpfen teilnehmen. Die Laufzeit der Jahresmarken bezieht sich auf das Kalenderjahr (Gültigkeit von 01.01 bis 31.12).

Diese gibt es für alle Sportarten im Deutschen Turner-Bund. Für Sportarten die sowohl einzeln, wie auch in der Mannschaft betrieben werden gibt es separate und gleichrangige Startrechte. Beispiel Gerätturnen: Startrecht Einzel, Startrecht Mannschaft und Startrecht Liga. Bei einem Vereinswechsel mit Änderung des Startrechtes tritt bei Einzelsportarten eine dreimonatige Sperre in Kraft. Bei Mannschaftssportarten wird mir Einverständnis des abgebenden Vereins, die Sperre aufgehoben. Ist das alte Startrecht bereits abgelaufen, kann es nicht mehr verlängert werden. In diesem Fall muss das Startrecht neu beantragt werden. Ist das laufende Startrecht noch gültig, kann es entsprechend der Anleitung verlängert werden.

Downloads & Dokumente

Downloads

Ordnungen zum Passwesen (gültig ab 01.01.2021)

Turnordnung Wettkampfordnung Anlage 1, Startrechte Sportarten