Der Schwäbische Turntag

Oberstes und damit wichtigstes Organ des STB ist der als Delegiertenversmmlung alle zwei Jahre stattfindende Schwäbische Turntag (allgemein als "Landesturntag" bekannt). Ihm gehören stimmberechtigt an:
- die Mitglieder des Hauptausschusses
- die Turngauvorstandsvertreter/innen für den Freizeitsport
- die Turngauvorstandsvertreter/innen für den Wettkampfsport
- die Vertreter/innen Frauen und Gleichstellung der Turngaue
- die Turnwarte/innen der Fachgebiete
- die Sportwarte/innen der Fachgebiete
- die Turnwarte/innen Skilauf, Wandern, Musik- und Spielmannswesen
- die Ehrenmitglieder
- 200 Delegierte der Turngaue
- 30 vom STB-Jugend-Turntag gewählte Delegierte der STB-Jugend
- ein/e Vertreter/in des Fachgebiets Gardetanzsport.

Zu den Aufgaben des Schwäbischen Turntages gehört die Wahl der Präsidiumsmitglieder, der Vorsitzenden der Fachgebiete und der Turnausschüsse sowie die Entscheidung über Änderungen der STB-Satzung. Der Schwäbische Turntag ernennt außerdem Ehrenmitglieder und entscheidet unter anderem auch über die Höhe von Beiträgen und Umlagen.

Die Satzung des STB [PDF | 1,5MB | Stand: 11/2010]