Hauptausschuss

Der Hauptausschuss ist das zweithöchste Organ es STB. Er setzt sich zusammen aus dem Präsidium, den Vorsitzenden der Turngaue, den  Vorsitzenden der Fachgebiete, fünf Turnwarte/innen der Turnausschüsse, dem Vorsitzenden des STB Sozialwerkes und dem Vorsitzenden des Bildungswerkes des Schwäbischen Turnerbundes.

Der Hauptausschuss tagt in der Regel zweimal jährlich. Seine wesentlichen Aufgaben sind die Verabschiedung des Haushaltsplanes, die  Genehmigung des Rechnungsabschlusses, die Entlastung des Präsidiums und die Nachwahl ausgeschiedener Präsidiumsmitglieder, Kassenprüfer/innen, Fachgebietsvorsitzender, Turnwarte/innen, und Sportwarte/innen der Fachgebiete sowie Turnwarte/innen des Freizeitsports. Der Hauptausschuss entscheidet außerdem über Aufnahme bzw. Ausschluss von Mitgliedern. Er wählt oder bestätigt die Mitglieder aller Fachgebietsausschüsse und beruft  weitere Präsidiumsmitglieder auf Vorschlag des Präsidiums. Zuletzt war dies im März 2009 der Fall, als der  Hauptausschuss Michael Hörrmann und Andreas Renner für besondere Aufgaben ins Präsidium berief.