Mitgliedschaft

Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Ältere und Freizeitgruppen können die Angebote des STB nutzen, sofern sie Mitglieder in einem Turn- oder Sportverein sind.

Die Mitgliedschaft wird durch Meldung der Mitglieder (über ihre Vereine) unter der Sportart "Turnen" in der jährlichen Bestandserhebung an den Württembergischen Landessportbund (WLSB) erworben. Wenn ein Mitglied mehrere Sportarten betreibt, so ist es allen diesen Sportarten/Sportfachverbänden zuzuordnen.

Die STB-Mitgliedschaft ist mit der Bezahlung des WLSB-Beitrags abgedeckt. Hinzu kommt pro Verein der Pflichtbezug des STB magazins und ein Pauschalbeitrag der STB-Turngaue, der von deren jeweiliger Größe abhängt.

Die Satzung des Schwäbischen Turnerbundes [PDF]

Ihren Verein zu stärken, ist unser Antrieb und unser Ziel! Denn der STB ist nur so stark, wie seine Mitglieder ihn machen!
Zu einem "starken" Verein gehören gut ausgebildete Übungsleiterinnen, Übungsleiter und Mitarbeiter. Darum bieten der STB und seine Turngaue für alle Sportarten und Altersgruppen ein kompetentes Bildungs- und Lehrgangsangebot in Sportpraxis und Vereinsführung.

Bei der Bestandserhebung 2009 des Württembergischen Landessportbundes hat sich der STB weiter an der Spitze gehalten. 1.767 Vereine und 681.552 Mitglieder bescheren dem Turnen in Württemberg ganz klar Platz eins vor dem Fußballverband (514.940). Erfreulich ist: Trotz konjunktureller Schwäche haben die Turnvereine des STB einen Mitgliederzuwachs von 2.621 Personen verzeichnet. Kein anderer Verband konnte mehr neue Mitglieder gewinnen.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Mitgliedschaft finden Sie auf dieser Seite.


1. Wie wird man überhaupt Mitglied des STB? 

Mitglied des STB sind alle Vereinsmitglieder, die von ihrem Verein über die jährliche Bestandserhebung des WLSB unter “Turnen“ gemeldet wurden.

2. Was bedeutet eine Mitgliedschaft im STB für Ihren Verein? 

Durch die Mitgliedschaft im STB hat Ihr Verein die Möglichkeit, sämtliche Angebote und Leistungen des breit gefächerten STB-Services ohne einen direkten zusätzlichen Mitgliedsbeitrag zu nutzen.

Lediglich wurde auf der Mitgliederversammlung im Jahr 1982 beschlossen, ein Pflichtexemplar des amtlichen Organs „STB magazin“ (ab 250 Mitglieder zwei Pflichtexemplare) zu beziehen. Das STB magazin erscheint monatlich und kostet seit dem 01.01.2006 jährlich 49,90 Euro. Es informiert über die wichtigsten aktuellen und bedeutendsten Ereignisse. Darüber hinaus wird dem STB magazin 6-mal jährlich das "Ü-Magazin" beigeheftet. Mit vielen praktischen Hinweisen, Trends und aktuellen Hintergrundthemen spricht dieses Magazin vor allem die Übungsleiter und Übungsleiterinnen in Ihrem Verein an.

Als Bezieher des STB magazins genießen Sie zudem den Vorteil, bereits Anfang November mit dem "STB-Jahresprogramm" über die geplanten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Folgejahres informiert zu werden.

Des Weiteren erheben verschiedene Turngaue zur Abdeckung Ihrer Organisationskosten einen geringfügigen Kostenbeitrag, der pauschal oder nach Größe gestaffelt erhoben wird.

Weitere Info´s erhalten Sie bei den Turngauen

3. Was gehört zu Turnen? 

Der STB ist der zuständige Fachverband für Turnen in Württemberg. Turnen ist mehr als Gerätturnen. Historisch gesehen haben sich aus Turnen und Gymnastik sehr viele Bewegungsformen, Gesundheitssportangebote und Sportarten entwickelt. In der motorischen Grundlagenausbildung (Kinderturnen), dem Freizeit- und Gesundheitssport und seinen Sportarten bietet der STB seinen Mitgliedsvereinen eine umfassende Palette an

Aus- und Fortbildungen. Dieses Angebot soll dazu beitragen, die Qualität im Verein zu erhalten und weiter auszubauen. Die gesamte Vielfalt an Serviceleistungen wird im STB-Jahresprogramm dargestellt.

Zur Markenwelt

4. Woher weiß man, unter was gemeldet werden muss? 

Für die jährliche Meldung der Mitgliederzahlen haben die Sportfachverbände gemeinsam mit dem WLSB “Richtlinien für die Ausfertigung der Bestandserhebungsunterlagen” festgelegt. Die Vereine sind gebeten, sich an diese Regelungen zu halten. Neben dem Grundsatz (“Meldung beim Verband, dessen Sportart betrieben wird”) sind viele Sportangebote und gerade auch turnerische und gymnastische Angebote jedoch sportartübergreifend. In solchen Fällen gilt:

Meldung bei dem Fachverband:

a) dessen Sportart schwerpunktmäßig betrieben wird,

b) zu dem sich das Mitglied zugehörig fühlt,

c) der über Kompetenz verfügt und diese nachweist.

Die Mitgliedermeldung schafft die finanzielle Grundlage für Umfang und Qualität der STB-Angebote und -Dienstleistungen an seine Mitgliedsvereine.

Richtlinien zur Ausfertigung der Bestandserhebungsunterlagen