
Mit der Mitgliedermeldung unter "Turnen" in der jährlichen Bestandserhebung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) werden Sie Mitglied beim STB.
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Mitgliedschaft finden Sie auf dieser Seite.
1. Wann und wo müssen die Mitglieder gemeldet werden?
Die Bestandserhebungsdaten, sprich die Meldung der Vereins-Mitglieder, müssen vom 01.12.2011 bis zum 31.01.2012 über das Internet-Portal www.meinwlsb.de online übermittelt werden.
2. Warum die Meldungen wichtig sind?
Über die jährliche Mitgliedermeldung werden anhand der B-Meldung mehr als 2/3 der Zuschüsse und Staatsmittel verteilt. Diese bilden die Grundlage bei der Finanzierung des STB, insbesondere der Aus- und Fortbildung. Der STB ist der größte Bildungsanbieter im organisierten Sport in Baden-Württemberg. Ohne diese Zuschüsse wären dieses Bildungsangebot nicht zu finanzieren und Lehrgänge um ein Vielfaches teurer. Die Mitgliedermeldung schafft die finanzielle Grundlage für Umfang und Qualität der STB-Angebote und -Dienstleistungen. Mit der Meldung haben Sie also entscheidenden Einfluss auf das Angebot für und in Ihrem Verein. Nutzen Sie diesen Einfluss und sorgen Sie an Ihrer Stelle für eine ehrliche Meldung.
3. Welche Angebote und Sportarten werden vom STB betreut?
Der STB ist der zuständige Fachverband für Turnen in Württemberg. Turnen ist mehr als Gerätturnen. In den vergangenen 200 Jahren haben sich aus Turnen und Gymnastik viele attraktive Bewegungsformen, Freizeit- und Gesundheitssportangebote und zahlreiche Sportarten entwickelt, für die wir heute mit „Leidenschaft für Bewegung“ stehen. In der motorischen Grundlagenausbildung (Kinderturnen), dem Freizeit- und Gesundheitssport und seinen Sportarten bietet der STB seinen Mitgliedsvereinen eine umfassende Palette an Aus- und Fortbildungen. Dieses Angebot soll dazu beitragen, die Qualität im Verein zu erhalten und weiter auszubauen. Die gesamte Vielfalt an Serviceleistungen wird im STB-Jahresprogramm dargestellt. Alle sportlichen Angebote sind unter den Dachmarken sowie unseren Wettkampfsportarten gebündelt.
Zur Übersicht sämtlicher Angebote und Sportarten, die zum Turnen gehören.
4. In welchen weiteren Organisationen wird Ihr Verein Mitglied?
Mit der Mitgliedschaft im STB wird Ihr Verein auch Mitglied einem Turngau, einem von 15 selbständigen Untergliederungen des STB, der für die Durchführung von dessen Aufgaben auf Gauebene zuständig ist (siehe STB-Satzung §1).
Weitere Informationen, Ansprechpartner und Kontaktdaten zur Ihrem Turngau finden Sie hier.
Zudem erhält Ihr Verein die Mitgliedschaft im Deutschen Turner-Bund (DTB), dem Spitzenverband für Turnen und Gymnastik in Deutschland (siehe STB-Satzung, §1).
Die Satzung des Schwäbischen Turnerbundes [PDF | 1,5MB | Stand: 11/2010]
5. Was kostet die Mitgliedschaft im STB?
Im STB wird kein Fachverbandsbeitrag erhoben. Für unsere Mitgliedsvereine setzen wir lediglich ein Abonnement unserer Verbandszeitschrift – dem STB Magazin – voraus. Das STB Magazin erscheint monatlich und enthält wertvolle Informationen und Hilfen für Ihre Vereinsarbeit sowie Praxistipps für Übungsleiter. Das rund 150 Seiten dicke STB-Jahresprogramm mit allen Aus- und Fortbildungen erhalten Sie als 13. Ausgabe kostenlos dazu! Die Zahlung erfolgt per Rechnung oder Bankeinzug.
Bei der Berechnung wird nach Vereinsgröße unterschieden:
Jeder Turngau erhebt zusätzlich eine geringe Gauumlage. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Turngau. Eine Übersicht über die Höhe der Gauumlage in Ihrem Turngau finden Sie hier. Den Mitgliedsbeitrag des DTB übernehmen wir für Ihren Verein.
Jeder Turngau erhebt zusätzlich eine geringe Gauumlage. Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Turngau. Details erfahren Sie bei Ihrem Turngau. Die Staffelung der Gauumlage ist von Turngau zu Turngau unterschiedlich. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Spanne in den einzelnen Turngauen:
6. Wie wird man überhaupt Mitglied des STB?
Mitglied des STB sind alle Vereinsmitglieder, die von ihrem Verein über die jährliche Bestandserhebung des WLSB unter "Turnen" gemeldet werden.
Mitglieder des STB können württembergische Vereine und Abteilungen werden, die mindestens eine der im STB vertretenen Sportarten und Angebote betreiben.
7. Woher weiß man, unter was gemeldet werden muss?
Für die jährliche Meldung der Mitgliederzahlen haben die Sportfachverbände gemeinsam mit dem WLSB “Richtlinien für die Ausfertigung der Bestandserhebungsunterlagen” festgelegt. Die Vereine sind gebeten, sich an diese Regelungen zu halten. Neben dem Grundsatz (“Meldung beim Verband, dessen Sportart betrieben wird”) sind viele Sportangebote und gerade auch turnerische und gymnastische Angebote jedoch sportartübergreifend. In solchen Fällen gilt:
Meldung bei dem Fachverband:
a) dessen Sportart schwerpunktmäßig betrieben wird,
b) zu dem sich das Mitglied zugehörig fühlt,
c) der über Kompetenz verfügt und diese nachweist.
Die Mitgliedermeldung schafft die finanzielle Grundlage für Umfang und Qualität der STB-Angebote und -Dienstleistungen an seine Mitgliedsvereine.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und Bestandserhebung
8. Wie läuft die Meldung ab?
Die Mitgliedschaft kann nicht direkt beim STB beantragt werden. Mitglied wird ein Verein und seine Mitglieder durch Meldung über die jährliche Bestandserhebung beim Württembergischen Landessportbund (WLSB) unter der Rubrik Turnen. Dieser gibt den Mitgliedswunsch an den STB weiter.
Gemeldet werden die Mitglieder in den Vereinen von einer beauftragten Person. Meistens ist das die Geschäftsstelle, der Kassier oder der Vorsitzende. Die Meldung erfolgt wie erstmals 2011 auch, ausschließlich auf elektronischem Weg über das Internet-Portal: www.meinwlsb.de
9. Wer hat welchen Einfluss darauf?
Die Meldung der Mitglieder hat laut Richtlinie des WLSB unter Einbeziehung der jeweiligen Abteilungsleitungen zu erfolgen. Wir bitten die Verantwortlichen der Turnabteilungen, ein Auge auf diese gemeldeten Zahlen zu werfen. Diese Verantwortung gilt es wahrzunehmen!
10. Woher weiß man, wer bei welchem Fachverband melden muss?
Für die jährliche Meldung der Mitgliederzahlen hat der WLSB gemeinsam mit den Sportfachverbände „Richtlinien für die Ausfertigung der Bestandserhebungsunterlagen” festgelegt. Die Vereine sind gebeten, sich an diese Regelungen zu halten. Weitere Informationen finden Sie beim WLSB.
11. Was ist 2012 neu?
Der Vorstand des WLSB hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2011 eine neue Richtlinie zur Durchführung der Bestandserhebung und Einführung einer Online-Vereinsdatenpflege beschlossen.
12. Auf was muss geachtet werden?
Die Richtlinie wurde an die formalen Regelungen (z. B. Stichtage, Jahrgänge, etc.) des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angepasst. Das bedeutet: als Stichtag der Bestandserhebung gilt der 1. Januar des Kalenderjahres. Die Mitglieder sind also mit dem tatsächlichen Alter zum Stichtag 1. Januar zu erfassen.
13. Was hat sich sonst geändert?
Der WLSB, seine Sportkreise, Mitgliedsverbände und Mitgliedsvereine sind zur fortlaufenden Datenpflege vereinsrelevanter Daten in der WLSB-Datenbank verpflichtet. Vereinsrelevante Daten sind:
Die Vereinsdatenpflege ist während des gesamten Jahres über das Internet-Portal www.meinwlsb.de möglich.
14. Ab wann tritt die Richtlinie in Kraft?
Bitte unbedingt beachten!: Die Richtlinie ist durch den LSB-Vorstandsbeschluss vom 22. Juli 2011 in Kraft getreten und findet bereits für das Bestandserhebungsjahr 2012 Anwendung. Neben dem Grundsatz („Meldung beim Verband, dessen Sportart betrieben wird“) sind viele Sportangebote und gerade auch turnerische und gymnastische Angebote jedoch sportartübergreifend. In solchen Fällen gilt:
Meldung bei dem Fachverband:
a) dessen Sportart schwerpunktmäßig betrieben wird,
b) zu dem sich das Mitglied zugehörig fühlt,
c) der über Kompetenz verfügt und diese nachweist.
Die Mitgliedermeldung schafft die finanzielle Grundlage für Umfang und Qualität der STB-Angebote und -Dienstleistungen an seine Mitgliedsvereine. Mit dieser Meldung haben Sie entscheidenden Einfluss auf das Angebot in eurem Verein.
15. Warum führt der STB so viele Aus- und Fortbildungen durch?
Ob Fitness-, Gesundheits-, Freizeit- oder Wettkampfssport für Kinder oder Erwachsene: für alle Sportarten und Altersgruppen, bieten der STB und seine Turngaue ihren Mitgliedsvereinen ein kompetentes Bildungs- und Lehrgangsangebot in Sportpraxis und Vereinsführung. Mit dieser riesigen und umfassenden Palette an Bildungsangeboten möchten wir mithelfen, dass unseren Vereinen kompetente, Übungsleiter und Lehrkräfte für ihr qualifiziertes Sportangebot zur Verfügung stehen.
So tragen wir dazu bei, eure „Arbeit“ und euer Engagement vor Ort bestmöglich zu unterstützen, die eigenen Ansprüche zu erreichen und sogar übertreffen zu können. In unseren Wettkampfsportarten, dem Kinderturnen, ganz besonders aber im Bereich des Freizeit-, Fitness- und Gesundheitssports (bei uns in der Marke GYMWELT zusammengefasst) haben wir keine Kosten und Mühen gescheut, eine umfangreiche Ausbildungsstruktur aufzubauen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
16. Was hat die Mitgliedermeldung mit den zahlreichen Aus- und Fortbildungen zu tun?
Über die jährliche Mitgliedermeldung werden anhand der B-Meldung mehr als 2/3 der Zuschüsse und Staatsmittel verteilt. Diese bilden die Grundlage bei der Finazierung des STB, insbesondere dier Aus- und Fortbildung. Der STB ist der größte Bildungsanbieter im organisierten Sport in Baden-Württemberg. Ohne diese Zuschüsse wäre dieses Bildungsangebot nicht zu finanzieren und Lehrgänge um ein Vielfaches teurer. Die Mitgliedermeldung schafft die finanzelle Grundlage für Umfang und Qualität der STB-Angebote und -Dienstleistungen an seine Mitgliedsvereine und -abteilungen. Mit der Meldung haben Sie also entscheidenden Einfluss auf das Angebot für und in Ihrem Verein. Nutzen Sie diesen Einfluss und sorgen Sie an Ihrer Stelle für eine ehrliche Meldung.
Tel: 0711-280 77-200
Fax: 0711-280 77-270
E-Mail: service@stb.de
Servicezeiten:
Mo.-Do. 8-18 Uhr
Fr. 8-16 Uhr
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