1. Wie wird ein Passantrag erstmalig gestellt?

2. Wie wird ein Pass verlängert?

3. Was ist bei einem Zweitstartrecht zu tun?

4. Wie viel kostet ein Pass?

5. Was ist bei einem Vereinswechsel zu beachten?



1. Es muss der vollständig ausgefüllte Passantrag mit einem aktuellen Passbild und einer Kopie des Ausweises oder der Geburtsurkunde, sowie eine Einzugsermächtigung an uns geschickt werden.

2. Nach der neuen Regelung, die seit dem Jahr 2007 gilt, werden Pässe nicht mehr verlängert sondern neu ausgestellt. Für eine Neuausstellung (Verlängerung) muss man den alten Pass mit einem aktuellen Passbild und dem vollständig ausgefüllten Passantrag (und eine Einzugsermächtigung) einschicken. (www.stb.de, Downloads, Startpassantrag)

3. Es muss die Freigabe des Heimatvereins für das entsprechende Fachgebiet auf dem aktuellen Pass eingetragen sein. Dazu muss ein Passantrag vom Verein ausgefüllt werden, für den das Zweitstartrecht beantragt werden soll. Auch für die Verlängerung des Zweitstartrechts muss gegebenenfalls ein neuer Passantrag ausgefüllt werden.

4. Der Startpass ist 5 Jahre gültig • Neuausstellung Erwachsene (2009 – ab Jahrgang 1991) 20,00 € • Neuausstellung Jugendliche 10,00 € • Passänderungen (Zweitstartrecht) 5,00 €
 es muss immer ein Passantrag ausgefüllt werden  es muss immer eine Einzugsermächtigung vorliegen

5. Die Freigaben (z.B. bei Vereinswechsel) müssen unter Angabe des Fachgebiets und des Freigabedatums mit Stempel auf dem Pass eingetragen werden (bei Faustball – Feld und Halle getrennt). Bitte beachten: dieses Freigabedatum ist der Beginn einer eventuellen 3- (6-) monatigen Sperre.