agb und impressum 196 allgemeine geschäftsbedingungen s e rv ic e allgemeine geschäftsbedingungen schwäbischer turnerbund e.v. (stand 17.05.2016, gültig für alle massnahmen ab 01.01.2017) 1. anmeldung 1.1 für aus- und fortbildungen des schwäbischen turnerbundes ist für eine teilnahme eine mit-gliedschaft in einem sportverein zwingend er- forderlich (ausnahme sind alle maß- nahmen unter der marke des stb-bil- dungswerk: alle maßnahmen, die mit den kursnummern ga-20, gc-20, gf- 20, gm-20, ka-20 oder kf-20 begin- nen, vgl. gymnet). 1.2 die anmeldungen zu einem wett- kampf/wettbewerb oder einer bil- dungsmaßnahme erfolgen über gym- net. die verbindlichen schriftlichen oder online-anmeldungen werden in der reihen-folge des posteingangs berücksichtigt. dies betrifft auch die aufnahme in etwaige wartelisten. ein vertrag kommt erst mit bestätigung des schwäbischen turnerbundes zu- stande. 1.3 eine unvollständig ausgefüllte oder unleserliche schriftliche meldung wird nicht angenommen. für schrift- liche anmeldungen wird eine bearbei- tungsgebühr von 2,50 € erhoben. 1.4 bei schriftlichen meldungen zu wett- kämpfen wird eine bearbeitungsge- bühr von 3,-- € pro teil-nehmer erho- ben, bei gruppen und mannschaften die summe der gruppen- bzw. mann- schafts-teilnehmer. 2. meldetermine, nachmeldungen 2.1 meldetermin für die teilnahme an den aus- und fortbildungen/seminaren ist jeweils vier wo-chen vor lehrgangs- beginn. der schwäbische turnerbund behält sich bis zu diesem zeitpunkt eine absage oder eine zusammenle- gung von verschiedenen lehrgängen vor, sofern eine min-destteilnehmer- zahl nicht erreicht wird. 2.2 bei natursport winter lehrgängen können bis zum offiziellen melde- schluss änderungen und abmeldun- gen kostenfrei im gymnet vorge- nommen werden. nach meldeschluss werden die anmeldungen verbindlich. 2.3 nachmeldungen oder änderungen nach dem offiziellen meldeschluss werden, so lange noch plätze frei sind, angenommen, aber mit einer bearbei- tungsgebühr in höhe von eur 10,00 be-legt. 2.4 der meldetermin für die teilnahme an wettkämpfen ist bindend und den jeweiligen ausschrei-bungen zu ent- nehmen. für nachmeldungen fallen die doppelte meldegebühr und die bearbei-tungsgebühr für die schrift- liche meldung an. die nachmelde- regelungen sind in der jeweiligen wettkampfausschreibung vermerkt. alle ausschreibungen, ergänzungen, änderungen und weiterführende hin- weise sind immer aktuell unter www. stb.de in der rubrik sportarten zu fin-den. eine abmeldung vor melde- schluss ist kostenfrei möglich, nach meldeschluss und bei nichtteilnahme muss das vollständige meldegeld be- zahlt werden. 3. teilnehmergebühren bei bildungsmaßnahmen 3.1 teilnehmer/innen an fortbildungen des schwäbischen turnerbundes e.v., die nicht aus dem verbandsge- biet des schwäbischen turnerbundes stammen, aber mitglied eines vereins sind, müssen einen um eur 20,00 er- höhten teilnehmerbeitrag entrichten. ausnahme sind alle maßnahmen un- ter der marke stb-bildungswerk: alle maßnahmen, die mit den kursnum- mern ga-20, gc-20, gf-20, gm-20, ka- 20 oder kf-20 beginnen (vgl. gymnet). 3.2 die teilnahmegebühren beinhalten in der regel die teilnahme, etwaiges begleitmaterial und verpflegung so- wie bei mehrtägigen maßnahmen die übernachtung. in der 1. ausbildungs- stufe prävention und in der 2. ausbil- dungsstufe der 1. lizenzstufe besteht die möglichkeit übernach-tungen kos- tenpflichtig dazu zu buchen. bei de- zentralen fortbildungen (lehrgangs- ort nicht alb-stadt, bartholomä, ruit, sport stuttgart) werden grundsätzlich keine übernachtungen angebo-ten. es besteht kein anspruch auf ein einzel- zimmer. 3.3 bei maßnahmen (unter der marke stb-bildungswerk, alle maßnahmen, die mit den kursnum-mern ga-20, gf-20, ka-20 oder kf-20 beginnen) kann optional eine übernachtung gebucht werden, die immer kosten- pflichtig ist. die übernachtung erfolgt in der regel in doppelzimmern. es besteht kein anspruch auf buchung eines einzelzimmers. bei buchung von übernachtung und verpflegung sind frühstück, mittagessen und abend- essen inbegriffen. bei buchung „inkl. verpflegung“ sind mittagessen und abendessen inbegriffen, jedoch kein frühstück. 4. stornierungen, absagen bei bildungsmaßnahmen 4.1 etwaige absagen seitens des teilneh- mers haben schriftlich zu erfolgen (post, fax oder e-mail). 4.2 eine abmeldung/absage bei aus- und fortbildungen bis 3 monate vor lehrgangsbeginn ist kostenfrei mög- lich. eine abmeldung/absage bei aus- und fortbildungen bis 31 tage vor lehr-gangsbeginn wird mit eur 10,00 berechnet. eine abmeldung/ absage vom 30. tag bis zum 8. tag vor lehrgangsbeginn wird bei eintä- gigen veranstaltungen mit eur 15,00, bei mehrtägigen veranstaltungen mit eur 30,00 in rechnung gestellt. bei natursport winter wochenlehr- gän-gen wird eine abmeldung/absage vom 30. tag bis zum 8. tag vor lehr- gangsbeginn mit eur 300,00 in rech- nung gestellt. für maßnahmen unter der marke stb-bildungswerk (alle maß-nahmen, die mit den kursnum- mern ga-20, gf-20, ka-20 oder kf-20 beginnen, vgl. gymnet) gelten die re- gelungen unter punkt 4.5. 4.3 absagen für einen blended-learning lehrgang nach dem einführungstag müssen innerhalb von drei tagen nach dem einführungstag schriftlich an die geschäftsstelle erfolgen und wer-den mit eur 40,00 berechnet, die restliche teilnehmergebühr entfällt und wird (sofern schon bezahlt) zurückerstat- tet. 4.4 krankheitsbedingte (auch durch ärzt- liches attest bescheinigte) absagen/ stornierungen entbin-det den/die teilnehmer/in nicht von der beglei- chung der stornierungsgebühr. 4.5 eine abmeldung/absage bei maß- nahmen unter der marke des stb-bil- dungswerk (alle maß-nahmen, die mit den kursnummern ga-20, gf-20, gm- 20, ka-20 oder kf-20 beginnen, vgl. gymnet) zieht die folgenden storno- gebühren nach sich: kosten, die durch drittanbieter (sportschulen, hotels etc.) in rech- nung gestellt werden und die aufge- führten stornokosten übersteigen, werden zusätzlich in rechnung ge- stellt. bis 36 tage vor lehrgangsbe- ginn kann anstelle einer stornierung eine umbuchung vorgenommen wer- den. die umbuchung kostet pauschal eur 15,00. eine spätere umbuchung ab 35 tage vor lehr-gangsbeginn muss im einzelfall geprüft werden. 4.6 bei nichterscheinen am tag des lehr- gangs (ohne oder zu später vorheriger absage, vgl. 4.2) wird die volle, regulä- re teilnehmergebühr fällig. 5. wettkämpfe 5.1 alle angaben in den ausschreibun- gen zu den altersklassen, start-, mel- de- und qualifikations-bedingungen, meldegebühren und kautionsregelun- gen, start- und spielerpassregelungen so-wie kampf- und schiedsrichter- regelungen sind verbindlich und zu beachten. für alle wett-kämpfe und wettbewerbe sind die ordnungen und durchführungsbestimmungen der stb-fachgebiete sowie die überge- ordneten nationalen und internatio- nalen ordnungen bindend. 5.2 eine abmeldung vor meldeschluss ist kostenfrei möglich, nach meldeschluss und bei nichtteil-nahme muss das voll- ständige meldegeld bezahlt werden. lehr- gangs- tage bis 36 tage vor beginn ab 35 tage bis 1 werk- tag vor beginn 1 tag (8 le) 10,00 € 40,00 € 2 tage (15/20 le) 15,00 € 60,00 € 3 tage (25 le) 20,00 € 100,00 € > 3 tage (> 25 le) 30,00 € 200,00 €